dbb magazin 1-2/2026

DBB AKADEMIE Berufsbeamtentum – wieso, weshalb, warum? Aktuell wird das Beamtentum wieder einmal politisch verhandelt. Mal geht es „nur“ um Verbeamtung von Lehrkräften, mal um die Kosten oder den Bestand als solchen. In diesem Getöse gerät leicht aus dem Blick, worum es beim Berufsbeamtentum im Kern geht. Gerade in Bezug auf den Wert sollte der Zweck nicht aus den Augen verloren werden. Ein kurzer Blick zurück hilft, die aktuelle Debatte einzuordnen – und zeigt, warum die Grundideen des Berufsbeamtentums bis heute tragen. Warum wurde das Berufsbeamtentum entwickelt? Staaten müssen Recht durchsetzen, öffentliche Güter organisieren und verlässlich handeln – unabhängig davon, wer gerade regiert. Das Berufsbeamtentum ist die institutionelle Antwort auf genau diese für einen Staat essenziellen Daueraufgaben. Vor der Professionalisierung war Verwaltung vielerorts persönlich geprägt: Stellen wurden über Gunst oder Geburtsrecht verteilt, Loyalität galt einzelnen Machthabern, nicht Regeln. Das Berufsbeamtentum setzt dem das Leistungs- und Eignungsprinzip entgegen. Wer in ein Amt will, braucht Qualifikation statt Protektion; wer es ausübt, ist an Recht und Gesetz gebunden, nicht an Parteibücher. Diese Trennung von Person und Amt ist die eigentliche „Erfindung“ hinter dem System. Gerade in Krisenzeiten muss der Staat vorhersagbar, neutral und manipulationsresistent handeln. Lebenszeitprinzip, Alimentations- und Fürsorgepflicht, besondere Treuepflicht und ein eigenes Disziplinarrecht bilden dafür den institutionellen Schutz: Sie sichern Unabhängigkeit nach innen wie nach außen und verlangen dafür im Gegenzug besondere Loyalität gegenüber der Verfassung. Wer hat’s erfunden? Schon früh wurden in großen Verwaltungssystemen Prü- fung und Eignung wichtiger als Geburt und Stand. Modern ausgeformt wurde das Berufsbeamtentum überall dort, wo wachsende Staaten eine verlässliche, fachkundige und politisch neutrale Verwaltung brauchten. Aus der Reformzeit heraus entstand in Preußen eine rechtsstaatlich orientierte, stark juristisch geprägte Verwaltung. Laufbahnen, Prüfungen, feste Besoldung und das Prinzip, dass das Amt dem Recht dient, prägten die deutsche Ausformung. Daraus entwickelte sich das bis heute bekannte Gefüge aus Vorbereitungsdienst, Laufbahngruppen und der Bindung an „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung“. In Frankreich setzte der zentrale Staat auf einheitliche Regeln und leistungsbezogene Ausbildung. Elitehochschulen und ein starkes Corpsdenken strukturierten den Zugang mit dem Ziel, überall im Land gleich zu handeln. Der Übergang von Patronage zu Eignungskriterien war ein Meilenstein, der auch aus Großbritannien stammt. Eine unabhängige Kommission überwachte den Zugang in den Civil Service – ein frühes Modell gegen politische Einflussnahme. Aus dem „Spoils System“, also dem Prinzip von Ämtern als „Beute“ nach Wahlen, wuchs in den damals noch jungen USA Schritt für Schritt die Einsicht: Professionelle Verwaltung schützt das Gemeinwesen besser als parteipolitisch vergebene Posten. Die Wege waren unterschiedlich, doch die Richtung war dieselbe: weg von persönlicher Gunst oder Geburtsrecht, hin zu einer fachlich qualifizierten, regelgebundenen und politisch neutralen Amtsführung. Überall, wo demokratische und rechtsstaatliche Strukturen wuchsen, setzte sich Leistungs- und Amtsprinzip durch; die deutsche Ausprägung ist besonders rechtsstaatszentriert. Wie funktioniert’s? Zugang nach Leistung statt nach Gunst Kern ist das Leistungsprinzip. Auswahlverfahren, Vorbereitungsdienste und Prüfungen stellen sicher, dass Qualifikation über Herkunft siegt. Das ist nicht nur fairer, sondern bettet die Verwaltung in eine Kultur des Könnens ein. Neutralität und Bindung an Recht Beamtinnen und Beamte sind weisungsgebunden – aber innerhalb des Rechts. Politische Neutralität im Amt ist Pflicht; Kritik und Beratung nach innen sind gewollt, parteipolitische Kampagne im Amt ist tabu. So entsteht die berühmte „doppelte Loyalität“: zur demokratisch gewählten Spitze und zur Rechtsordnung. Lebenszeitprinzip und besondere Pflichten Die sichere Stellung dient nicht persönlicher Bequemlichkeit, sondern der Unbestechlichkeit. Wer unpopuläre Entscheidungen rechtmäßig treffen muss, braucht Schutz vor Druck, egal ob Richter, Lehrer oder Steuerbeamte. Auch der Korruption © zenzen/stock.adobe.com 38 SERVICE dbb magazin | Januar/Februar 2026

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