dbb magazin 1-2/2026

GEWERKSCHAFTEN Der Bayerische Beamtenbund (BBB) hat begrüßt, dass Ministerpräsident Markus Söder Vorschläge zum Lebensarbeitszeitkonto aufgreift. „Schön, dass Ministerpräsident Söder endlich unsere Vorschläge zum Lebensarbeitszeitkonto aufgreift“, erklärte BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall am 8. Januar 2026 am Rande der CSU-Klausurtagung in Kloster Seeon. Aus Sicht des BBB macht der zunehmende Personalmangel im öffentlichen Dienst die Staatsregierung in dieser Frage beweglicher, nachdem das Anliegen jahrelang als nicht umsetzbar zurückgewiesen worden sei. Nachtigall forderte zugleich weitere Maßnahmen, etwa die Möglichkeit, das Berufsleben über das reguläre Ruhestandsalter hinaus auszudehnen. Lebens- und Langzeitarbeitskonten seien ein wichtiges Instrument für flexiblere Arbeitszeiten, betonte der BBB. Beschäftigte könnten damit auf veränderte Lebensumstände reagieren, zugleich könne der Dienstherr Personalengpässe oder -überhänge abfedern. „Keinesfalls aber dürfen sie als Grundlage verstanden werden, um die generelle Wochenarbeitszeit durch die Hintertür zu verlängern“, sagte Nachtigall. „Dem werden wir uns entschieden entgegenstellen!“ Der BBB sowie die Personalvertretungen und Mitgliedsgewerkschaften seien bereit, flexibilisierende Dienstvereinbarungen mit den Ressorts auszuhandeln und abzuschließen, sofern die Interessen beider Seiten berücksichtigt würden. Die Flexibilisierung solle sich dabei auch auf das Ruhestandsalter beziehen: Der BBB plädiert seit Langem dafür, Beschäftigten eine freiwillige Weiterarbeit über die gesetzliche Altersgrenze hinaus zu ermöglichen. Dafür müssten Hürden abgebaut und Anreize geschaffen werden. Nachtigall verwies darauf, dass der Bund die Übertragung der Aktivrente auf den Beamtenbereich ausgeschlossen habe. Andere Bundesländer hätten bereits verschiedene Anreize eingeführt, um eine Weiterarbeit nach dem gesetzlichen Ruhestand attraktiver zu machen und so die Personaldecke zu stärken. Bayern müsse hier mit „intelligenten Instrumenten“ nachziehen; die freiwillige Weiterarbeit über die Altersgrenze hinaus müsse ganz oben auf die Agenda. BBB Lebensarbeitszeitkonto wichtiges Instrument Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) Das „Gesetz zur Digitalisierung des Mitbestimmungsgesetzes“ ist in Kraft. Im vorgeschalteten Beteiligungsverfahren hat der dbb schleswig-­ holstein (dbb s-h) unter Einbindung seiner Fachgewerkschaften nach eigenen Angaben zu einer positiven Weiterentwicklung des Gesetzes und damit der Arbeitsgrundlage für die Personalräte beigetragen. Weitergehende Vereinfachungen, etwa bei Wahlen, fanden bei Landesregierung und Gesetzgeber jedoch keine Mehrheit. Schwerpunkt der Novelle ist die Digitalisierung von Abläufen. Künftig können Personalratssitzungen auch digi- tal per Video- oder Audiokonferenz stattfinden; bislang gab es hierfür nur eine Übergangslösung. Zulässig sind zudem hybride Formate, bei denen Teilnehmende teils physisch anwesend und teils zugeschaltet sind. Regelfall bleibt jedoch die Präsenzsitzung. Voraussetzung für die Nutzung digitaler oder hybrider Formate ist ein Beschluss des Personalrates oder eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung. Digitale oder hybride Durchführungen sind auch für JAV-Sitzungen, Sprechstunden, Verhandlungen der Einigungsstelle sowie – im Einvernehmen mit der Dienststellenleitung – für Personalversammlungen und Monatsgespräche vorgesehen. Die Dienststelle muss die Kosten der Personalratsarbeit auch dann übernehmen, wenn sie einen Digitalisierungsbezug haben. Das gilt sowohl für notwendige, in der Dienststelle üblicherweise genutzte Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) als auch für Fortbildungen im Kontext der Digitalisierung. Für Bekanntmachungen sind dem Personalrat weiterhin Aushangflächen bereitzustellen; zusätzlich ist künftig auch die in der Dienststelle üblicherweise genutzte IuK-Technik zu nutzen. Informationsansprüche des Personalrates sollen möglichst digital umgesetzt werden, etwa durch Leserechte in Dateisystemen. In verschiedenen Fällen wird die Schriftform durch die E-Mail ermöglichende Textform ersetzt, auch bei Erklärungen in Mitbestimmungsverfahren. Auch Abläufe im Zusammenhang mit Personalratswahlen sollen künftig digitale Verfahren ermöglichen. Der dbb s-h wird Details in Seminaren vermitteln und eine neue Broschüre auflegen. dbb schleswig-holstein Digitale Abläufe lösen nicht alle Probleme Kai Tellkamp, Vorsitzender des dbb schleswig-holstein 44 KOMPAKT dbb magazin | Januar/Februar 2026

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