dbb magazin 1-2/2026

Der dbb m-v und die komba gewerkschaft m-v kritisieren die aktuellen Anträge von SPD, CDU und FDP/Unabhängige zur Personal- und Tarifpolitik der Hanse- und Universitätsstadt Rostock scharf. Geplante Nachbesetzungssperren, ein pauschaler Zielstellenplan sowie der Prüfauftrag zu einem möglichen Austritt aus dem kommunalen Arbeitgeberverband mit dem Ziel des Abschlusses eines Haustarifvertrags gefährden nach Ansicht der Gewerkschaften massiv die kommunale Daseinsvorsorge. „Schon heute arbeiten viele Beschäftigte an der Belastungsgrenze. Weitere Stellenstreichungen oder verzögerte Nachbesetzungen verschärfen den Personalmangel und führen unmittelbar zu längeren Bearbeitungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger“, erklärte die Landesvorsitzende der komba mecklenburg-vorpommern, Karoline Herrmann, am 8. Januar 2026. Besonders kritisch bewerten komba und dbb m-v den Prüfauftrag zu einem möglichen Haustarifvertrag. Ein Austritt aus der Tarifbindung des TVöD würde die Stadt Rostock im Wettbewerb um Fach- und Nachwuchskräfte erheblich schwächen und die Abwanderung qualifizierten Personals begünstigen. Der Landesvorsitzende des dbb m-v, Dietmar Knecht, betonte: „Wir fordern die Bürgerschaftsfraktionen auf, von tarifpolitischen Abenteuern, plakativen Kurzschlussreaktionen und pauschalem Personalabbau Abstand zu nehmen. Stattdessen braucht es gemeinsam entwickelte, tragfähige Lösungen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung – im Interesse der Beschäftigten und aller Bürgerinnen und Bürger Rostocks.“ dbb/komba mecklenburg-vorpommern Warnung vor Abbau der kommunalen Leistungsfähigkeit Dietmar Knecht, Vorsitzender des dbb mecklenburg-vorpommern Die Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG fordert die sofortige Umsetzung des KRITISDachgesetzes, um Betreiber gesetzlich zu verpflichten, Flughäfen, Bahnhöfe und Energieversorgung wirksam zu sichern. Der Terroranschlag auf das Stromnetz in Berlin zeigt: Der Schutz kritischer Infrastruktur muss höchste Priorität haben. „Dieser Anschlag offenbart erneut unsere Verwundbarkeit. Betreiber von Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastruktur müssen gesetzlich verpflichtet werden, die Widerstandsfähigkeit ihrer Anlagen sicherzustellen“, betont Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der DPolG und dbb-Vize. Zu diesen entsprechenden Schutzmaßnahmen zählen unter anderem ausreichender Perimeterschutz, fest installierte moderne Videotechnik und Drohnenabwehrmaßnahmen. Zudem müssen die Betreiber in regelmäßigen Abständen entsprechende Risikobewertungen vorlegen. Teggatz: „Wir dürfen nicht erst handeln, wenn es brennt oder ein Terroranschlag passiert. Das KRITIS-Dachgesetz ist kein Nice-to-have – es ist überlebenswichtig. Betreiber müssen verpflichtet und Einsatzbehörden finanziell ausgestattet sein, damit der Staat und seine Bürger vor solchen Angriffen ausreichend und dauerhaft geschützt sind.“ Die DPolG bedankt sich ausdrücklich bei allen Einsatzkräften – Polizei, Feuerwehr, THW und weiteren Hilfsorganisationen und allen freiwilligen Helfern –, die in Berlin seit Tagen unter höchster Belastung Hilfsbedürftige unterstützt, Notstrom bereitgestellt und die Versorgung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gesichert haben. DPolG KRITIS-Dachgesetz muss jetzt kommen Der Forderung von Bundeskanzler Friedrich Merz nach Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes hat die Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) eine klare Absage erteilt. Die GdS wird sich entschieden gegen jede Initiative stellen, die den Beschäftigten- und Gesundheitsschutz infrage stellt. Auf einem Wirtschaftsempfang hatte Merz zum Thema Bürokratieabbau gesagt, er würde das deutsche Arbeitszeitgesetz am liebsten abschaffen. Hierzu erklärte der GdS-Bundesvorsitzende und dbb-Vize Maik Wagner am 15. Januar 2026: „Das Arbeitszeitgesetz ist nicht irgendein Regelwerk, sondern ein zentraler Schutzmechanismus für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Es begrenzt tägliche Arbeitszeiten, regelt Pausen und schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Deutschland.“ Die Vorstellung des Bundeskanzlers, dieses Gesetz abzuschaffen, sei nicht nur abenteuerlich, sondern gefährlich. Sie greife fundamentale Arbeitnehmerrechte an und setze Beschäftigte den Risiken von Überlastung und Ausbeutung aus. Wagner weiter: „Anstatt Schutzrechte zu schwächen, muss der Gesetzgeber diese dringend an die modernen Arbeitsrealitäten anpassen und weiterentwickeln. Ein Rückbau der Schutzstandards wäre ein eklatanter Bruch mit dem sozialen Konsens unserer Arbeitswelt.“ GdS Hände weg vom Arbeitszeitgesetz! Maik Wagner, Bundesvorsitzender der GdS Heiko Teggatz, Vorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft 46 KOMPAKT dbb magazin | Januar/Februar 2026

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