dbb magazin 5/2026

Angesichts der anhaltend hohen Kraftstoffpreise fordert die Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) die Arbeitgeber in der gesetzlichen Sozialversicherung auf, die Möglichkeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten konsequenter auszubauen und den Beschäftigten verstärkt anzubieten. Die steigenden Tankkosten belasten insbesondere Pendlerinnen und Pendler im Sozialversicherungsbereich spürbar. Viele Beschäftigte legen täglich weite Strecken zu ihrem Arbeitsplatz zurück, obwohl ein erheblicher Teil ihrer Aufgaben problemlos von zu Hause erledigt werden könnte. Die GdS sieht die Arbeitgeber hier in der Verantwortung, vorhandene Spielräume im Sinne der Beschäftigten besser zu nutzen. „Wer Fachkräfte halten und neue gewinnen will, darf nicht an alten Präsenzgewohnheiten festhalten, während die Spritpreise den Beschäftigten ein Loch ins Portemonnaie fressen. Homeoffice und mobiles Arbeiten sind moderne Arbeitsinstrumente, die Arbeitgeber dort einsetzen sollten, wo es machbar ist“, erklärt Maik Wagner, GdS-Bundesvorsitzender und dbbVize. Es gehe nicht darum, Präsenzarbeit grundsätzlich infrage zu stellen. Dort, wo persönliche Anwesenheit für den Dienstbetrieb erforderlich ist, bleibe sie unverzichtbar. Gleichzeitig gebe es in der Sozialversicherung aber zahlreiche Tätigkeitsfelder, in denen Homeoffice und mobiles Arbeiten längst praxiserprobt und leistungsfähig seien. Die GdS appelliert an die Arbeitgeber, das Thema nicht als Kostenfrage, sondern als Chance zu begreifen – für zufriedenere Beschäftigte, geringere Pendelbelastung und eine zeitgemäße Arbeitskultur in der Sozialversicherung. GdS Mehr Homeoffice gegen steigende Tankkosten Maik Wagner, Bundesvorsitzender der GdS dbb berlin Erweiterung des Sonderurlaubs vorgeschlagen Der dbb berlin hat bei Finanzsenator Stefan Evers drei Verbesserungen beim Sonderurlaub für Beamte angeregt. So sollte künftig auch in Berlin dem erhöhten Erholungsbedürfnis von behinderten Beamtinnen und Beamten ab einem Behinderungsgrad von 25 Prozent mit einen jährlichen Zusatzurlaub von bis zu drei Arbeitstagen Rechnung getragen werden. Im Bundesland Hessen greift eine derartige Regelung bereits. Auch für besondere Leistungen sollte künftig Zusatzurlaub gewährt werden. „Das ist umso dringlicher, als die frühere Möglichkeit, außerordentliche Leistungen mit einem freien Tag zu honorieren, seit Anfang des Jahres weggefallen ist. Der Zusatzurlaub sollte deshalb der Anerkennung und Wertschätzung für Arbeitsleistungen, die über das übliche Maß hinausgehen, dienen. Auch dazu finden sich entsprechende Regelungen in anderen Bundesländern“, sagt Frank Becker, Vorsitzender des dbb berlin. Bereits im Januar 2026 hatte der dbb berlin auf eine Aktualisierung der Sonderurlaubsbestimmungen bei Erkrankung von Kindern gedrängt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde dem dbb berlin avisiert, Beamtinnen und Beamten analog zu den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches bei Erkrankung eines jeden Kindes unter zwölf Jahren einen Anspruch auf bis zu 15 Arbeitstage Sonderurlaub zuzugestehen, Alleinerziehenden längstens 30 Tage pro Kind. Die Verabschiedung dieser Regelung wird kurzfristig erwartet. kurz notiert Beschäftigte müssen darauf vertrauen können, dass ihre Besoldung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Das erklärte Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), mit Blick auf die Entscheidung seines Verbandes, Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu erheben. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 hatten allein im staatlichen Bereich über 63 000 Beamtinnen und Beamte Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt, um ihre Ansprüche im jeweiligen Einzelfall zu sichern. „Mit der zusätzlichen Popularklage wollen wir möglichst schnell für Klarheit sorgen und die Betroffenen bei ihren Klagen unterstützen“, so der BBB-Chef. „Der Dienstherr war leider nicht bereit, sich auf Musterverfahren einzulassen. Deshalb muss jetzt jeder Betroffene selbst klagen, um seine Ansprüche zu sichern.“ Der BBB stellt Mustertexte zur Verfügung, um den Beschäftigten das Vorgehen zu erleichtern. Die Popularklage tritt neben diese Verfahren und sorgt für eine verfassungsrechtliche Abklärung. „63 000 Widersprüche sind Zeichen eines erschreckenden Vertrauensverlustes der Beschäftigten in ihren Dienstherrn“, so Nachtigall. Das Gericht hatte neue Parameter zur Bestimmung der Verfassungsmäßigkeit aufgestellt. Der Freistaat lässt seine Beschäftigten über eine kurze Information auf dem Mitarbeiterportal wissen, dass hier kein Handlungsbedarf besteht. Aus Sicht des BBB ist das nicht ganz so eindeutig. Zumal das bayerische Recht seit seiner letzten Änderung erstmals vom Alleinverdiener-Prinzip dazu übergegangen ist, ein fiktives Partnereinkommen zu berücksichtigen. Unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten wird immer davon ausgegangen, dass der Ehegatte pauschal 13 800 Euro beisteuert, um den Familienunterhalt zu sichern. BBB Popularklage gegen Beamtenbesoldung Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) 46 KOMPAKT dbb magazin | Mai 2026

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