dbb magazin Inklusion | Ohne Umwege zur Teilhabe Interview | Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Reportage | Barrierefreiheit für den Arbeitsmarkt 5 | 2026 Zeitschrift für den öffentlichen Dienst
STARTER Reformen sozial gerecht umsetzen Die Reformdebatten der kommenden Monate werden zur Nagelprobe dafür, wie ernst es die Politik mit dem solidarischen Sozialstaat meint und wie sie mit den Menschen umgeht, die ihn tragen. Statt Einsparungen im Gesundheitswesen fair zu verteilen, sollen vor allem Versicherte stärker zur Kasse gebeten werden: gedeckelte Refinanzierung von Tarifsteigerungen in Krankenhäusern, höhere Zuzahlungen für Medikamente, Einschnitte bei der beitragsfreien Familienversicherung. Das alles gefährdet die Akzeptanz des Systems. Parallel dazu bleibt Inklusion oft ein Anspruch auf dem Papier: Das Behindertengleichstellungsgesetz hat keinen Biss, das Rehasystem ist zersplittert und noch immer gibt es zu wenig Barrierefreiheit im Alltag und auf dem Arbeitsmarkt, wo schwerbehinderte, gut qualifizierte Menschen trotz Fachkräftemangel außen vor gelassen werden. Ein moderner Sozialstaat muss für alle rechtssicher, praxistauglich und fair in der Verteilung von Belastungen funktionieren. Diesen Anspruch muss die Politik jetzt auf ihre Reformprojekte übertragen, damit es am Ende nicht Beschäftigte und Versicherte sind, die den Löwenanteil der Reformkosten allein tragen. Es ist an der Zeit für den Staat, seine Versorgungssysteme so an die Lebensrealität der Menschen anzupassen, dass ein breites Verständnis der Bevölkerung für eine gerechte Lastenverteilung entsteht. Alles andere würde politischen Rattenfängern in die Hände spielen, die mit einfachen Lösungen locken, aber Demokratie und Rechtsstaat mit Füßen treten. br 10 8 20 TOPTHEMA Inklusion AKTUELL NACHRICHTEN Beamtinnen und Beamte des Bundes: Innenminister legt Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation vor 4 Aktivrente bei Beamtinnen und Beamten: „Die Öffentlichkeit hat ein falsches Bild“ 5 Gesetzliche Krankenversicherung: Versicherte können nicht die ganze Reform tragen 6 TARIFPOLITIK Eingruppierung: TdL klagt gegen den Arbeitsvorgang 8 BILDUNGSPOLITIK Neue Technologien im Schulalltag: Lehrkräfte sind wichtigste pädagogische Instanz 9 FOKUS INTERVIEW Inklusion als staatliche Kernaufgabe: „Wir sind gut darin, Dinge kompliziert zu machen“ 10 ONLINE Assistenzsysteme: Von der Robotikforschung in den Haushalt 14 BLICKPUNKT Moderner Staat: So funktioniert digitale Barrierefreiheit 18 REPORTAGE Barrierefreiheit für den Arbeitsmarkt: Ja zur Inklusion, aber nicht um jeden Preis 20 BRENNPUNKT Psychische Belastung im öffentlichen Dienst: Wenn Systeme überfordern 26 INTERN JUGEND Trendstudie Jugend in Deutschland 2026: Die Jugend verliert die Geduld 30 EUROPA Markus Ferber, Ausschuss für Wirtschaft und Währung im EP: Wettbewerbsfähigkeit und Verteidigung stärken 35 SERVICE Impressum 41 KOMPAKT GEWERKSCHAFTEN 42 26 Foto: Thai Noipho/Colourbox.de AKTUELL 3 dbb magazin | Mai 2026
NACHRICHTEN Beamtinnen und Beamte des Bundes Innenminister legt Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation vor Mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt eines aus dem November 2025, hatten umfangreiche Reformen der Besoldung in Bund und Ländern nötig gemacht. Jetzt liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor. Treffen mit dem Innenausschuss Angriffe auf den öffentlichen Dienst im Fokus dbb-Chef Volker Geyer und dbbFachvorstand Beamtenpolitik Heini Schmitt haben im Gespräch mit Mitgliedern des Innenausschusses mehr Sicherheit für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst gefordert. Beim Treffen mit dem Vorsitzenden des Ausschusses im Deutschen Bundestag, Josef Oster, sowie den Ausschussmitgliedern Florian Oest, Ingo Vogel und Marcel Emmerich sagte Geyer: „Wir beklagen seit Langem einen deutlichen Anstieg bei den Gewaltvorfällen im öffentlichen Dienst. Wenn sich selbst Lehrkräfte oder Verwaltungsbeschäftigte darum sorgen müssen, ob sie abends unverletzt nach Hause kommen, dann müssen alle in diesem Land alarmiert sein. Wer die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes angreift, greift den Staat an.“ Der dbb-Chef erwartet eine Reaktion der Politik: „Wenn der Staat handlungsfähig sein will, muss er für diejenigen, die eben diese Handlungsfähigkeit jeden Tag mit ihrer Arbeit gewährleisten, ein sicheres Arbeitsumfeld garantieren. Das bedeutet zum Beispiel eine personell starke Justiz, die bei Angriffen schnell Konsequenzen durchsetzen kann.“ dbb-Vize und Fachvorstand Beamtenpolitik Heini Schmitt ergänzte: „Die Beamtinnen und Beamten müssen momentan nicht nur verbale und körperliche Angriffe fürchten, auch das Berufsbeamtentum als solches steht unter Beschuss.“ Statt die Grundprinzipien des Berufsbeamtentums mit Diskussionen über die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung infrage zu stellen, sollte der Fokus darauf liegen, das Beamtentum für junge Kolleginnen und Kollegen attraktiver zu machen. „Wenn wir wollen, dass im öffentlichen Dienst ausreichend Nachwuchs nachkommt, müssen wir die entsprechenden Bedingungen schaffen. Deshalb müssen wir auch in Sachen amtsangemessene Alimentation dringend vorankommen“, so Schmitt, der auf die Unterstützung der Mitglieder des Innenausschusses setzt, um den entsprechenden Gesetzentwurf zügig durch das parlamentarische Verfahren zu bringen. _ Damit hält Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sein Versprechen, das Thema zügig voranzubringen“, sagte dbb-Chef Volker Geyer am 15. April 2026 in Berlin. Die bisherigen Regelungen hatten gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation verstoßen. „Nachdem die Ampel bei dem Thema nicht vorangekommen war, hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt noch auf unserer Jahrestagung im Januar 2026 versprochen, binnen weniger Wochen einen Gesetzentwurf vorzulegen. Nun liegt er vor, so geht seriöse Politik.“ Schon während der Entstehung des Gesetzentwurfs habe der dbb viele konstruktive Gespräche mit Dobrindt geführt. Es sei höchste Zeit, dass die Kolleginnen und Kollegen das bekommen, was ihnen rechtlich zustehe. Den nun vorgelegten Gesetzentwurf wird der dbb eingehend prüfen. Der dbb-Fachvorstand Beamtenpolitik Heini Schmitt ergänzte: „Der Gesetzentwurf ist sehr umfangreich. Vorbehaltlich unserer abschließenden Stellungnahme können wir aber feststellen, dass er viele positive und auch lang erwartete Aspekte enthält, etwa strukturelle Verbesserungen in den Besoldungstabellen. Besonders kritisch bewerten wir die Abkehr vom bisher vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Berechnungsmaßstab des Alleinverdiener-Modells. All diese Aspekte werden in unsere Gesamtbewertung einfließen.“ _ Model Foto: Colourbox.de © Isabella Wimmer 4 AKTUELL dbb magazin | Mai 2026
Aktivrente bei Beamtinnen und Beamten „Die Öffentlichkeit hat ein falsches Bild“ Die Aktivrente ermöglicht Flexibilität, kann aber keine Alternative zur amtsangemessenen Alimentation auch im Ruhestand sein. Das hat dbb-Fachvorstand Beamtenpolitik Heini Schmitt gegenüber der Stuttgarter Zeitung betont. Es ist bedenklich, wenn Menschen aus finanziellen Gründen gezwungen sind, im Ruhestand etwas dazuzuverdienen, weil das Einkommen nicht reicht“, sagte Heini Schmitt, der auch stellvertretender dbb-Bundesvorsitzender ist, im Interview (Ausgabe vom 7. April 2026). „Auch Beamtinnen und Beamte sind davon betroffen, was den wenigsten bewusst ist. Die Öffentlichkeit hat ein vollkommen falsches Bild. Im Fall von Kolleginnen und Kollegen, die beispielsweise im einfachen oder mittleren Dienst tätig waren, liegen die Altersbezüge teils unter 2 000 Euro im Monat. Das ist zu wenig, hier besteht der Bedarf eines Zusatzeinkommens.“ Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfe das nicht passieren. Denn: Die Versorgungsbezüge müssen im Alter so auskömmlich sein, dass Ruhestandsbeamtinnen und -beamte nicht gezwungen sind, noch etwas hinzuzuverdienen. „Diesen Missstand verurteilen wir als dbb ganz klar und werden nicht müde, die vollständige Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu fordern“, betonte Schmitt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die sogenannte Aktivrente, die einen steuerfreien Hinzuverdienst nach dem aktiven Berufsleben in Höhe von monatlich 2 000 Euro ermöglicht. Das gilt auch für Beamtinnen und Beamte. „Teils wünschen sich die ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, im Ruhestand eine Beschäftigung in der Privatwirtschaft aufzunehmen“, sagte Schmitt. „Insofern kann ich der Aktivrente durchaus Positives abgewinnen. Aber klar ist auch: Sie kann und darf keine Ausrede dafür sein, die verfassungsgemäße Alimentation nicht umzusetzen.“ _ Model Foto: Colourbox.de Volker Geyer im Interview mit der Frankfurter Rundschau „Alle zahlen das dann, auch die Beamten“ Der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer wirbt dafür, die Krankheitskosten von Bürgergeldempfängern endlich durch Steuermittel zu finanzieren. Derzeit werden diese Kosten nur von den Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen. Die Expertenkommission der Bundesregierung hat vorgeschlagen, das über die Steuern zu regeln. „Das ist gerechter. Alle zahlen das dann, auch die Beamten“, sagte dazu dbb-Chef Volker Geyer im Interview mit der Frankfurter Rundschau am 18. April 2026. Der Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung zu zwingen, sei hingegen „Unsinn“. Das wäre teurer als das bisherige System, so Geyer: „Wir reden dabei von mindestens 20 Milliarden Euro pro Jahr. Schließlich müsste der Staat als Arbeitgeber jeden Monat 9,3 Prozent des Einkommens als Rentenversicherungsbeitrag bezahlen. Außerdem müsste die Besoldung zudem um weitere 9,3 Prozent erhöht werden, damit die Beamten ihren Beitrag abführen können.“ Mit Blick auf die Debatte um die Verbeamtung von Lehrkräften sagte der dbb-Chef: „Ich habe mich neulich mit einem Abgeordneten unterhalten, der seinen Wahlkreis in der Nähe der französischen Grenze hat. Seiner Meinung nach müssen Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland weiterhin verbeamtet sein. Er erlebe, was in Frankreich los ist, wenn Lehrerinnen und Lehrer streiken, und möchte das hierzulande nicht.“ _ © Andreas Pein Volker Geyer AKTUELL 5 dbb magazin | Mai 2026
Gesetzliche Krankenversicherung Versicherte können nicht die ganze Reform tragen Eine Expertenkommission hat 66 Vorschläge zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Der dbb kritisiert das geplante Gesetz scharf. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat das aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bestehende Gremium im vergangenen Jahr eingesetzt, um die Kostensteigerungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung einzugrenzen und Beitragssatzerhöhungen zu verhindern. „Der Gesetzentwurf hat eindeutig Schlagseite zulasten der Patientinnen und Patienten“, sagte dbb-Chef Volker Geyer am 20. April 2026 im Zuge der Verbändeanhörung des Bundesgesundheitsministeriums. „Aus gewerkschaftlicher Sicht sind die beiden größten Knackpunkte die Abkehr von der vollständigen Refinanzierung der Tarifsteigerungen und die fehlende Übernahme der Beiträge für Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln.“ Zwar gingen viele der vorgeschlagenen Maßnahmen in die richtige Richtung und könnten vom dbb mitgetragen werden. „Die Akzeptanz dieser Empfehlungen wird allerdings maßgeblich davon abhängen, die Belastungen ausgewogen zu verteilen. Das ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf aber ausdrücklich nicht der Fall.“ Laut dem Entwurf sollen Anreize gestärkt werden, Tarifabschlüsse zu vereinbaren, die sich an der gesamtwirtschaftlichen Lohnentwicklung orientieren. „Das ist ein Eingriff in die Tarifautonomie, mit dieser Intention wird eine rote Linie überschritten“, stellte Geyer klar. Konkret sieht der Vorschlag vor, von der vollständigen Refinanzierung der Tarifsteigerungen in den Krankenhäusern hin zu einer regelmäßigen Anpassung in Höhe der Veränderungsrate zu kommen. „Tarifverhandlungen bilden nicht nur die allgemeine Lohnentwicklung ab. Vielmehr bilden sie die Grundlage für Mechanismen, Engpässe auf dem Arbeitsmarkt zu regulieren“, erklärte der dbb-Chef. Der nun vorgesehene staatliche Eingriff werde direkten Einfluss auf die Arbeitsnachfrage in den Pflegeberufen haben: „Der immer noch bestehende und weiter aufwachsende Fachkräftemangel wird damit nicht bekämpft, sondern befördert.“ Auch der Vorschlag, die Zuzahlung für Arzneimittel um 50 Prozent zu erhöhen, stößt beim dbb auf Ablehnung: „Preisanstiege kämen ebenfalls einer zusätzlichen Belastung von Versicherten gleich. Es versteht doch kein Mensch, dass Medikamente bei uns mehr kosten als im Ausland. Hier muss die Politik die Pharmaindustrie in die Pflicht nehmen.“ Viel diskutiert und nicht unumstritten ist der Vorstoß, Ehegatten mit geringem Einkommen aus der beitragsfreien Familienversicherung der GKV zu nehmen. „Wichtig ist, dass wir die erforderlichen Bedingungen schaffen, bevor Betroffene aus der beitragsfreien Familienversicherung genommen werden“, sagte Milanie Kreutz, stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende und Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 2. April. „Wir müssen zunächst die Voraussetzungen für mehr Erwerbstätigkeit von Frauen schaffen, im Sinne der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.“ Es gehe nicht nur darum, jährlich rund 3,5 Milliarden Euro einzusparen, sondern es gelte, mehr Frauen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. „Genau wie das Ehegattensplitting und die Steuerklassenkombination III und V ist die beitragsfreie Mitversicherung für Frauen ein Hemmnis, sich im Arbeitsmarkt einzubringen“ – darauf habe im Übrigen auch schon der Sachverständigenrat Wirtschaft hingewiesen, so Kreutz. „Wenn Einigkeit darüber besteht, dass unser Sozialstaat bei der Qualität der Pflege nicht schlechter und unsolidarischer werden will, dann muss klar sein: Am Fachpersonal kann nicht gespart werden!“, sagte Andreas Hemsing, dbb-Vize und Fachvorstand Tarifpolitik, am 2. April 2026. „Pflege braucht Qualität und Fachkräfte. Da schon heute Fachpersonal fehlt, sind alle Maßnahmen zu vermeiden, die diese Unterausstattung auch noch forcieren.“ Sollten die Krankenkassen künftige Tarifsteigerungen für die Fachkräfte in den Krankenhäusern nicht mehr vollständig übernehmen, würden sich entweder die Leistungen für die Patientinnen und Patienten oder die Arbeitsbedingungen in der Pflege deutlich verschlechtern, mahnte Hemsing. „Die dadurch weiter schwindende Attraktivität der Pflegeberufe führt zu Abwanderungen der Beschäftigten in besser bezahlte und weniger fordernde Berufsbilder. Das kann niemand wollen.“ _ Model-Foto: Peopleimages.com/Colourbox.de 6 AKTUELL dbb magazin | Mai 2026
Kommunale Finanzen Die Kommunen dürfen nicht ausbluten 2025 haben die Kommunen ein Rekorddefizit verzeichnet. Auf dem Tarifsymposium in Köln diskutiert der dbb Lösungswege. Staat muss mit gutem Beispiel vorangehen Um die im Zuge multipler Krisen explodierenden Lebenshaltungskosten abzumildern, sollen Arbeitgebende eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1 000 Euro an die Beschäftigten auszahlen können. „Damit gibt der Staat die Verantwortung ein Stück weit an die Unternehmen weiter. Die sind aber aufgrund der schwächelnden Wirtschaftslage selbst sehr unterschiedlich belastet. Daher ist es fraglich, welche Beschäftigten überhaupt von dieser Maßnahme profitieren“, erklärte der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer am 14. April 2026. Dem Arbeitgeber Staat komme bei den geplanten Einmalzahlungen eine Vorbildfunktion zu. „Klar ist aber: Wenn die Bundesregierung die Unternehmen in die Pflicht nimmt, muss der Staat als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen. Daher gehe ich davon aus, dass Bund, Länder und Gemeinden den ‚Krisenbonus‘ unmittelbar auf den Weg bringen, sobald die Möglichkeit besteht. Klar muss auch sein, dass es sich hier um eine zusätzliche Zahlung handelt und der Betrag nicht mit anderen Tarif- oder Besoldungserhöhungen verrechnet werden darf“, machte Geyer deutlich. „Krisenbonus“ Der Staat steckt in einer tiefen Vertrauenskrise; ohne leistungsstarke Kommunen wird es uns nicht gelingen, das verloren gegangene Vertrauen wiederherzustellen“, sagte Andreas Hemsing, dbb-Vize und Fachvorstand Tarifpolitik, am 13. April in Berlin. „Die Kommunen sind das Schaufenster des Staates, leider ist das Angebot vielerorts alles andere als attraktiv. Straßen, Brücken, Schulen und Kitas sind marode. Schwimmbäder, Bibliotheken und Jugendzentren schließen. Und es mangelt an Personal, das sich um die Anliegen der Menschen kümmert. Da müssen wir uns nicht wundern, wenn sich die Vertrauenskrise noch weiter zuspitzt. Die Kommunen dürfen nicht ausbluten, wir müssen die Kehrtwende schaffen.“ Symposium stellt Kommunen in den Fokus Besonders große Sorge bereitet dem dbb-Vize die aktuelle Finanzlage: 2025 wiesen die Kommunen ein Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro auf, teilte das Statistische Bundesamt mit. „Die Ausgaben steigen schneller als die Einnahmen, diese Realität müssen wir anerkennen“, sagte Hemsing. „Wir dürfen allerdings nicht den Fehler machen, Einsparpotenziale nur bei den Personalkosten zu sehen, denn gerade in der aktuellen Situation benötigen wir engagierte und gut ausgebildete Kolleginnen und Kollegen. Ohne sie können wir die gewaltigen Herausforderungen nicht stemmen.“ Angesichts der Situation stellt der dbb die Kommunen bei seinem diesjährigen Tarifsymposium in den Mittelpunkt. Hemsing: „Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft die finanziellen und strukturellen Anforderungen an die Kommunen diskutieren. Moderne Tarifpolitik kann die kommunale Handlungsfähigkeit stärken. Das wollen wir auf der Veranstaltung verdeutlichen.“ _ „Zukunftsfähige Kommunen. Tarifpolitik und Finanzen“ Donnerstag, 21. Mai 2026, von 10.30 bis 16 Uhr, im Hotel Dorint am Heumarkt, Pipinstraße 1, 50677 Köln Infos, Programm und Anmeldung für Interessierte: t1p.de/Tarifsymposium Tarifsymposium Foto: Colourbox.de AKTUELL 7 dbb magazin | Mai 2026
TARIFPOLITIK Eingruppierung TdL klagt gegen den Arbeitsvorgang Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) strebt eine „gerichtliche Klärung zu Eingruppierungsregelungen“ im Tarifvertrag für die Länder (TV-L) an und macht damit den Arbeitsvorgang erneut zum Thema. Vor dem Arbeitsgericht Berlin hat die TdL Verbandsklage eingereicht. Nach Auffassung des dbb hat die TdL kein Interesse daran, Sicherheit und Rechtsklarheit für die Beschäftigten zu erreichen, obwohl sie sich das auf die Fahnen geschrieben hat. Im Gegenteil führt die Nachricht von der Klage zu großer Verunsicherung in den Reihen der Beschäftigten, zumal es bereits eindeutige Urteile gibt. Während der Einkommensrunde wollte der dbb von der TdL wissen, wo genau sich Probleme beim Arbeitsvorgang ergeben. Eine Antwort blieb die Ländervertretung schuldig. Dazu passt, dass bei der anschließenden TV-H-Einkommensrunde mit dem Land Hessen die dortigen Arbeitgeber keinen Bedarf sahen, den Arbeitsvorgang zu thematisieren. Auch in der jüngsten TVöD-Runde mit Bund und Kommunen spielte das Thema keine Rolle. Der Verdacht: Es geht der TdL weniger um die Lösung echter Probleme, als um eine ideologische Agenda. Die TdL hat keine verbindlichen Gegenangebote gemacht und auch keinen Besitzstand zugesagt. Sie erwartete von den Gewerkschaften zunächst eine konkrete Einigung beim Thema Arbeitsvorgang und stellte im Gegenzug lediglich mögliche zukünftige Änderungen in Aussicht. Ein Besitzstand für bereits Beschäftigte hätte im Umkehrschluss bedeutet, dass neue Beschäftigte künftig in einigen Bereichen schlechter eingruppiert werden könnten. Warum die TdL diesen Weg angesichts der zahlreichen offenen Stellen und der Altersstruktur der Beschäftigten wählt, bleibt unklar. Ihre Aussage, sie habe eine Weiterentwicklung der Entgeltordnung, die Einführung der stufengleichen Höhergruppierung und eine Paralleltabelle für Lehrkräfte angeboten, zeigt, dass diese Punkte vor allem Verhandlungselemente darstellen, die in anderen Tarifverträgen teilweise bereits geregelt sind. Weiter beruft sich die TdL auf den „ursprünglichen Willen“ der Tarifvertragsparteien. Ein Dokument, das diesen „ursprünglichen Willen“ im Sinne der TdL belegt, hat sie bisher aber nicht vorgelegt. Die aktuelle Rechtsprechung basiert nicht auf einem vermeintlichen ursprünglichen Willen, sondern schlicht auf dem vorliegenden Rechtstext. Dass sich die Interpretation ändern kann, weil sich die Arbeitsrealität verändert, sollte auch der TdL nicht fremd sein: Durch veränderte Arbeitsabläufe, zum Beispiel durch Digitalisierung oder Personalkürzungen, verändern sich auch Tätigkeiten und damit Arbeitsvorgänge. Gespart haben die Länder übrigens bereits durch daraus resultierende sinkende Personalkosten in den jeweiligen Bereichen. _ Ein Arbeitsvorgang umfasst alle Aufgaben, die zusammengehören, um ein bestimmtes Arbeitsergebnis zu erzielen. Dabei müssen die einzelnen Arbeitsschritte nötig sein, um ein Ergebnis zu erreichen. Sie können dabei unterschiedlich schwierig sein und verschiedene Fachkenntnisse erfordern. In jedem Falle ist das Gesamtergebnis entscheidend, nicht die einzelnen Schritte. Für die Eingruppierung gilt: Ein Arbeitsvorgang bestimmt die Entgeltgruppe, wenn er mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit ausmacht. Wichtig dabei: Wenn ein Arbeitsvorgang anspruchsvolle Anforderungen enthält, zählt das für den gesamten Arbeitsvorgang und nicht nur für den kleinen Zeitanteil der schwierigen Tätigkeit. Den Arbeitsvorgang wollte die TdL als Hebel nutzen, um umfangreiche Herabgruppierungen durchzusetzen. Vor Gericht hat die TdL mit ihrem „Kahlschlag-Ansatz“ bereits Schiffbruch erlitten. Im Zuge der Verhandlungen sollten die Gewerkschaften einer Änderung der Protokollerklärung zu § 12 TV-L zustimmen und damit der TdL die Möglichkeit eröffnen, unzählige Kolleginnen und Kollegen herabzugruppieren. Das hat der dbb abgelehnt und damit in Kauf genommen, dass sich die TdL daraufhin konstruktiven Verhandlungen zu anderen drängenden Themen verweigert hat. Mit dem Vorgehen der TdL hätten viele Beschäftigte massive Einbußen erlitten und der TV-L wäre im Wettbewerb um zukünftige Fachkräfte im Vergleich zum TVöD massiv ins Hintertreffen geraten. Der Arbeitsvorgang Model Foto: Colourbox.de 8 AKTUELL dbb magazin | Mai 2026
Neue Technologien im Schulalltag Lehrkräfte sind wichtigste pädagogische Instanz Technik könne unterstützen, zum Beispiel bei Korrekturprozessen. Aber sie dürfe keine pädagogische Verantwortung übernehmen, so die Vertreterinnen der Bildungsgewerkschaften im dbb. Für den dbb ist klar: Leistungsbewertung ist und bleibt eine hoheitliche Aufgabe der Lehrkräfte. „KI eröffnet Potenziale für mehr Individualisierung, stellt aber auch die bisherige Aufgaben- und Prüfungskultur vor große Herausforderungen“, sagte Simone Fleischmann, stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb und des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), am 26. März 2026. „Ganz entscheidend ist, dass sich die Verantwortung nicht auf die Technik verlagert oder der Personalmangel mit digitalen Lösungen verschleiert wird. Auch bei der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung muss gelten, dass die Technologie nicht das professionelle Urteil der Lehrkräfte ersetzt. Daten können einen echten Mehrwert schaffen, wenn sie Lehrkräften helfen, Lernprozesse gezielter zu begleiten, Förderung passgenauer zu gestalten und Schulentwicklung praktisch zu unterstützen.“ Susanne Lin-Klitzing, Vorsitzende des Deutschen Philologenverbands (DPhV) und Vorsitzende der dbb-Fachkommission Schule, Bildung und Wissenschaft, hob die notwendigen Voraussetzungen für den KI-Einsatz an Schulen hervor: „Wir müssen KI an unseren Schulen stets auf Grundlage eines verlässlichen Rechtsrahmens verantwortungsvoll einsetzen“, betonte sie. „Das umfasst Handlungssicherheit für Lehrkräfte, klare Vorgaben für Prüfungsformate, Leistungsbewertung und Datenschutz. Eigenständige Leistungen der Schülerinnen und Schüler müssen weiterhin eindeutig erkennbar sein.“ Daten können pädagogische Prozesse unterstützen, etwa indem sie den individuellen Lernfortschritt sichtbar machen, ergänzte Lin-Klitzing. „Sie dürfen aber weder zum Kontrollinstrument gegenüber Lehrkräften werden noch die Belastungen in einem ohnehin stark beanspruchten System weiter erhöhen.“ Daten sinnvoll nutzen Ebenfalls am 26. März hat die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz ein Gutachten zur datengestützten Entwicklung und Steuerung in Schulen und frühkindlicher Bildung veröffentlicht. Für den dbb steckt darin eine Reihe von Potenzialen für das Bildungssystem. Fleischmann: „Daten können helfen, Lernprozesse gezielter zu begleiten, passgenaue Förderung zu ermöglichen und Entwicklungen an Schulen besser sichtbar zu machen.“ Entscheidend sei, die Datenerhebung pädagogisch sinnvoll einzusetzen, ohne sie zum Kontrollinstrument zu machen. Auch hier müsse die pädagogische Verantwortung bei den Lehrkräften verbleiben. „Datengestützte Verfahren können unterstützen und die Qualität von Unterricht und Förderung stärken. Sie dürfen aber professionelle Entscheidungen nicht ersetzen.“ „Die Schulen arbeiten schon heute unter hoher Belastung“, ergänzte Lin-Klitzing. „Neue Verfahren werden nur tragfähig sein, wenn die Verantwortlichen klar definieren, welchen Zielen sie dienen sollen. Erst dann kann bewertet werden, was pädagogisch sinnvoll, im Schulalltag praktikabel und für die Beschäftigten überhaupt leistbar ist. Die Politik muss die Praxis und damit die Lehrkräfte eng in die weitere Ausgestaltung einbeziehen.“ Für die Bildungsgewerkschaften im dbb steht fest: Wer datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung stärken will, muss nicht nur Zuständigkeiten klären, sondern auch festlegen, welche Aufgaben an anderer Stelle wegfallen. Neue Anforderungen dürfen nicht einfach zusätzlich auf Lehrkräfte und Schulleitungen verlagert werden. Schulen brauchen dafür verlässliche Zeitbudgets, praxistaugliche Instrumente, technische Unterstützung und spezialisierte Kräfte für Datenerhebung und Datenaufbereitung. Außerdem gilt es, datengestützte Verfahren fest in Aus-, Fort- und Weiterbildung zu verankern. _ Beim Jahresgespräch mit der Bildungsministerkonferenz hat der dbb klare Rahmenbedingungen für den KI-Einsatz an Schulen gefordert. Das Gutachten im Netz: t1p.de/q60cz Webtipp Model-Foto: Colourbox.de BILDUNGSPOLITIK AKTUELL 9 dbb magazin | Mai 2026
INTERVIEW Inklusion als staatliche Kernaufgabe „Wir sind gut darin, Dinge kompliziert zu machen“ Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, wirbt für Begegnungen von behinderten und nicht behinderten Menschen. Herr Dusel, schwerbehinderte Beschäftigte erleben Benachteiligung trotz existierender Integrationsvereinbarungen. Welche konkreten Schritte sollten Arbeitgeber jetzt gehen, damit Inklusion wirklich gelingt? Arbeitgeber sollten zunächst einmal verstehen, dass schwerbehinderte Menschen Fachkräfte sind, und wir es uns vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eigentlich gar nicht leisten können, Menschen nicht einzustellen oder nicht im Job zu halten. Die Position des Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers oder Dienstherrn wird vielfach in den Bereich der Personalsachbearbeitung delegiert. Wichtig ist jedoch, dass gerade Inklusionsbeauftragte eine zunehmend aktive Rolle in der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Schwerbehindertenvertretung als Interessenvertretung der Betroffenen, dem Integrationsamt und Betriebs- oder anderen Ärzten spielen. Woran machen Sie fest, dass sich die Situation gerade dramatisiert? Seit Beginn meiner beruflichen Laufbahn vor 30 Jahren erlebe ich einen Zustand, der sich nur unwesentlich verändert hat und sich mittlerweile sogar verschlechtert. Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass wir jetzt eine unfassbar hohe Anzahl schwerbehinderter Arbeitsloser in Deutschland haben. Wir standen im Jahresdurchschnitt 2025 bei etwa 185 000 und im Februar 2026 bei 191 000. Und wir waren schon mal bei etwa 160 000. Das hat auch mit der Konjunktur zu tun. Aber wir stellen seit Jahren fest, dass schwerbehinderte Arbeitslose häufig besser qualifiziert sind als nicht behinderte. Wir suchen händeringend Fachkräfte, aber es matcht nicht! Und deswegen fordere ich ein Arbeitsmarktprogramm für schwerbehinderte, ältere Arbeitslose. Die Rechtslage ist glasklar. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert. Artikel 27, der Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Arbeit zubilligt, ist dazu einschlägig. Der Staat ist gehalten, Maßnahmen zu ergreifen, damit schwerbehinderte Menschen dieses Recht auch nutzen und einlösen können. Viele Menschen mit Behinderung wünschen sich Leistungen aus einer Hand … Das ist eine gute Idee und würde vieles vereinfachen. Bei uns rufen Schwerbehindertenvertretungen an und sagen: „Ich werde hier von Pontius zu Pilatus geschickt.“ Auch die Arbeitgeber wünschen sich Leistungen aus einer Hand. Die müssen, wenn sie einen Schwerbehinderten einstellen wollen, zunächst mal klären, wer überhaupt zuständig ist: Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Integrationsamt oder ein Integrationsfachdienst? Nach einem Unfall die Berufsgenossenschaft? Ein DAX-notiertes Unternehmen mit eigener HR-Abteilung kann das noch leisten. Aber auch kleine Unternehmen mit 25 Mitarbeitenden sind beschäftigungspflichtig. Da sagt der Arbeitgeber schnell: „Freunde, das ist mir zu kompliziert.“ Was ist zu tun? Wir müssen das gegliederte System der Rehabilitation vereinfachen. Der Gesetzgeber ist teilweise einem Vorschlag von mir © Jan Brenner (2) 10 FOKUS dbb magazin | Mai 2026
gefolgt und hat „einheitliche Ansprechstellen“ eingerichtet. Doch die Arbeitgeber brauchen keine Ansprech-, sie brauchen Entscheidungsstellen, jemanden, der sagt: „Okay, wenn du den einstellst oder die, dann kriegst du den Lohnkostenzuschuss“ et cetera. Aber das „Gezerre“ um den gemeinsamen Grundantrag der Rehaträger hat wieder einmal gezeigt, dass wir verdammt gut darin sind, Dinge kompliziert zu machen – und es dann dabei zu belassen. Aber auch und gerade Arbeitgeber im öffentlichen Dienst haben eine Vorbildfunktion. Schauen Sie sich mal die Beschäftigungsquote bei Bund, Ländern und Gemeinden an. Wir müssen uns an die Gesetze, die wir uns gegeben haben, auch halten. Und wir müssen verstehen, dass uns der schönste behindertengerechte Arbeitsplatz nichts nützt, wenn diese Person keine bezahlbare, barrierefreie Wohnung in der Nähe findet. Oder sie kommt mit dem öffentlichen Nahverkehr nicht zur Arbeit. Wir müssen da ganzheitlich denken. Gibt es einen ungefähren Zeitplan für die notwendigen Gesetzesänderungen? Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist im parlamentarischen Verfahren und erst danach wird das „Zweite Gesetz zur Stärkung des inklusiven Arbeitsmarktes“ kommen. Dann muss es um einen besseren Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt gehen. Dabei geht es mir auch um die Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen, konkret um weitere Absenkungen, ab welcher Mitarbeiterzahl freigestellt wird. Außerdem sollten sie ähnliche Mitbestimmungsrechte bekommen wie die Betriebs- oder Personalräte. Was kritisieren Sie konkret am BGG? Mir sind drei Punkte besonders wichtig, die geändert werden müssen: Private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen sind im vorliegenden Gesetzesentwurf nur zu „angemessenen Vorkehrungen“ verpflichtet, zu individuellen Lösungen, aber nicht zu genereller Barrierefreiheit – und die brauchen wir. Bauliche Veränderungen, neben Aufzügen etwa Türverbreiterungen oder Haltegriffe im Mauerwerk, sind im Entwurf ausgeschlossen. Der zweite Punkt ist die Rechtsdurchsetzung. Die Menschen können, wenn sie keine angemessenen Vorkehrungen bekommen, zunächst zur Schlichtungsstelle, dann zu Gericht, bekommen dort aber ein Urteil, das ihnen nicht viel bringt. Sie haben auch keinen Schadensersatzanspruch im privaten Bereich. Unternehmen, die keine angemessenen Vorkehrungen treffen, tragen also kein besonders hohes Risiko. Das muss sich ändern. Und das Dritte ist das Verbandsklagerecht. Ich wünsche mir, dass wir das nicht nur im öffentlichen Bereich haben, bei Institutionen des Bundes etwa, sondern auch im privaten Bereich. Dieser Gesetzesentwurf ist momentan noch ein zahnloser Tiger, nicht ausreichend konkret und verdient den Namen Gleichstellungsgesetz eigentlich nicht. Ist Barrierefreiheit nicht längst gegeben? Nein! Wie dramatisch das ist, sieht man am Beispiel der Arztpraxen: Nur ein Viertel von ihnen ist barrierefrei. Das sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen, für die bauliche Anpassungen in diesem Gesetzesentwurf als „unverhältnismäßig“ gelten. Wenn man sich die onkologische Versorgung Behinderter anschaut, die gynäkologische Versorgung von Frauen im Rollstuhl, dann ist das beschämend. All diese Menschen zahlen in die GKV ein, bekommen aber nicht die gleichen Leistungen. Das ist ungerecht. Aber es geht natürlich auch um den Zugang etwa zu Kneipen, Theatern und zum Personennahverkehr. Was läuft falsch? Ich werbe sehr dafür, dass wir behinderte Menschen in ihrer Heterogenität wahrnehmen: Also sehbehinderte Menschen, taube Menschen, Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen – alle haben unterschiedliche Bedarfe. Und deswegen ist es so wichtig, dass wir Barrierefreiheit nicht so „by the way“ machen. Ich persönlich habe eine starke Sehbehinderung und kann super Treppen laufen, jemand im Rollstuhl nicht. Aber wenn ich die Klingel im Ärztehaus nicht finde, nicht weiß, welche Tür die von meinem Zahnarzt ist, habe ich ein Problem, die Rollifahrerin aber nicht. Die Beschilderung mit Braille-Schrift bringt übrigens nicht allen Blinden etwas, denn wenn Sie nicht auf eine Förderschule gehen, lernen Sie in der Regel kein Braille. Ich kann es nicht, weil „Arbeitgeber brauchen keine Ansprech-, sie brauchen Entscheidungsstellen.“ FOKUS 11 dbb magazin | Mai 2026
ich auf einer Regelschule war, und diese Erfahrung hat mich und auch meine Mitschüler reicher gemacht. Deshalb werbe ich sehr für den inklusiven Unterricht, weil er Begegnungen schafft. Sind Sie für die Abschaffung des Förderschulsystems? Warum soll ein blindes Kind nicht auf eine Regelschule gehen? Natürlich geht das. Ich bin leidenschaftlich für das gemeinsame Lernen. 75 Prozent der Kinder an Förderschulen verlassen diese ohne Schulabschluss. Danach ist es sehr schwer, am Arbeitsleben teilzuhaben. Außerdem ist es eine Zumutung für die Kinder, jeden Tag mit einem Fahrdienst eine Stunde in die Förderschule gefahren zu werden und wieder zurück. Oder dass Kinder ins Internat müssen, weil es nicht gelingt, in der Regelschule deren Bedarf zu decken. Das kann doch nicht das Ergebnis von guter Bildungspolitik sein! Wenn aber die Regelschule den behinderungsbedingten Mehrbedarf eines Kindes decken kann, dann profitieren alle. Kinder ohne Behinderung haben so die Chance, jemanden kennenzulernen, der vielleicht im Rollstuhl sitzt, aber super in Mathe ist, oder jemanden mit einer intellektuellen Beeinträchtigung, der aber ein super Freund sein kann. Diese Begegnungen sind wichtig, auch damit zukünftige Arbeitgeber sich vorstellen können, dass jemand mit Behinderung einen guten Job machen kann. Wie ist es mit barrierefreier, digitaler Kommunikation? Stichwort E-Akte: Wir dürfen den Fehler nicht wiederholen, dass wir zunächst eine digitale Infrastruktur entwickeln und es hinterher auffällt, dass die nicht barrierefrei ist. Wer heutzutage so was entwickelt, macht einen schlechten Job. Viele, die programmieren, lernen an den Hochschulen gar nicht, was barrierefreie, digitale Infrastruktur bedeutet. Und im Transformationsprozess in der digitalen Arbeitswelt haben Menschen mit Schwerbehinderungen ein großes Exklusionsrisiko. Ich selbst nutze sehr viel digitale Infrastruktur, wenn sie barrierefrei ist: Auf meinem Smartphone lasse ich mir Sachen vorlesen, nutze Sprachnachrichten und diktiere. Der Leitsatz Ihrer Amtsperiode lautet: „Demokratie braucht Inklusion.“ Was meint das im Einzelnen? Demokratie bedeutet gesellschaftliche Teilhabe von Menschen in ihrer Vielfalt. Und das ist Inklusion. Wir leben in einem Land, wo alle gleich viel wert sind und jeder die gleichen Rechte hat. Doch was bedeutet Artikel 2 im Grundgesetz – „jeder hat das Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit“ – für Menschen mit Behinderung? Ist Artikel 3 – „niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ – bereits realisiert? Und gerade wir als Demokraten müssen dafür sorgen, dass Menschen ihre Rechte auf barrierefreie Teilhabe an Kultur und Bildung, auf Zugang zum Gesundheitswesen leben können. Das ist die Aufgabe des Staates und das Versprechen unserer Demokratie. Unser Land wird reicher, wenn alle Menschen teilhaben und sich begegnen können. Die Fragen stellten Anke Adamik, Jan Brenner und Oliver Krzywanek. „Ich werbe sehr dafür, dass wir behinderte Menschen in ihrer Heterogenität wahrnehmen.“ Behindertengleichstellungsgesetz Nachbesserungen gefordert Der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat die Regierungsfraktionen im Bundestag am 18. März 2026 aufgefordert, den Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) deutlich nachzubessern. Nach Einschätzung des Beirats unter Vorsitz des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, bleibt der Entwurf hinter den Anforderungen der UN-BRK zurück: Er verbessere die Barrierefreiheit kaum und schütze Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend vor Benachteiligung. Der Beirat fordert insbesondere mehr Barrierefreiheit im Alltag. Angemessene Vorkehrungen müssten rechtlich abgesichert werden, damit Menschen mit Behinderungen im Einzelfall Anspruch auf geeignete Maßnahmen zur Teilhabe haben. Pauschale Ausnahmen für bauliche Veränderungen oder Produktanpassungen sollten gestrichen werden. Auch das Benachteiligungsverbot gegenüber privaten Unternehmen sollte mit klaren Sanktionen wie Schadensersatz und Entschädigung ergänzt werden. Eine bessere Beweislastregelung und mehr Personal für die Schlichtungsstelle seien notwendig. Weiter fordert der Inklusionsbeirat eine Ausweitung der Verbandsklage. Diese müsse künftig auch gegen private Unternehmen zulässig sein, alle öffentlichen Stellen umfassen und Leistungsansprüche einschließen – nicht nur die bloße Feststellung von Rechtsverstößen. Der Gesetzentwurf wurde im Februar vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die erste Lesung im Bundestag hat am 16. und 17. April 2026 stattgefunden. Dem Inklusionsbeirat gehören 16 bundesweite Verbände und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen an. _ 12 FOKUS dbb magazin | Mai 2026
ARBEITSMARKT Schwerbehindertenvertretungen Inklusion mit Praxisnähe Die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) sind die gewählten Interessenvertretungen schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter in Betrieben mit mindestens fünf betroffenen Mitarbeitern. Sie fördern die Eingliederung, beraten, überwachen Gesetze und werden bei Entscheidungen des Arbeitgebers einbezogen, um Inklusion zu sichern. Ihre Aufgaben sind in den vergangenen Jahren anspruchsvoller, umfangreicher und komplexer geworden. Der dbb-Bundesvorstand hat seine politischen Forderungen für eine praxisnahe Arbeit der SBV in einem Positionspapier festgelegt. Im Arbeitsalltag wird die Schwerbehindertenvertretung mit wachsenden Aufgaben konfrontiert. Mehr denn je muss sie Lösungen für schwierige Situationen finden. Dazu zählen insbesondere das Betriebliche Eingliederungsmanagement, häufige Veränderungen von Verwaltungen oder Betriebsstrukturen sowie die zunehmende Zahl von chronischen Erkrankungen, psychischen Beeinträchtigungen und Behinderungen als Folge von Arbeitsbelastungen. Es ist absehbar, dass die Bedeutung der Schwerbehindertenvertretung wachsen wird. Schwerbehindertenvertretungen stoßen auf ein hohes Maß an Akzeptanz bei den Beschäftigten. Ihr guter Rat und ihr Eintreten im Interesse der schwerbehinderten Menschen sind zunehmend gefragt. Hochwertige Arbeit der Schwerbehindertenvertretung kommt unmittelbar den Beschäftigten und gleichermaßen der Aufgabenerfüllung des Betriebs/der Dienststelle zugute. Die in den Betrieben und Dienststellen gewählten Schwerbehindertenvertretungen müssen daher weiter gestärkt werden, damit sie die Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt effektiv unterstützen können. Dazu muss die verpflichtende Beteiligung der Schwerbehindertenvertretungen in der Praxis sichergestellt werden. Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung muss zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Maßnahmen insgesamt noch gestaltungsfähig, also veränderbar, sind. Nur dann können Anregungen und Erfahrungen der Schwerbehindertenvertretung und der von ihr vertretenen Beschäftigten tatsächlich in die Planung und damit letztlich in die Entscheidung einfließen. Es muss eine Regelung dahingehend getroffen werden, dass eine ohne Anhörung der Schwerbehindertenvertretung getroffene Maßnahme unwirksam ist. Es hilft weder den schwerbehinderten Menschen noch deren Vertretung, wenn Arbeitgeber oder Dienstherren nicht an das Votum der Schwerbehindertenvertretung gebunden sind. Qualifizierte Tätigkeiten in der Schwerbehindertenvertretung brauchen Zeit. Es muss ein mit dem realen Bedarf korrespondierender zeitlicher Raum für die Wahrnehmung der Personalratstätigkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Grundfreistellung muss daher ab einem bis 20 beschäftigten schwerbehinderten Menschen mindestens 20 Prozent der betrieblichen/behördlichen regelmäßigen Arbeitszeit betragen. Die Freistellung ist für je weitere zehn beschäftigte schwerbehinderte Menschen um jeweils mindestens zehn Prozent der Arbeitszeit zu erhöhen. Auch im Hinblick auf die Regelungen zur Wahl der Schwerbehindertenvertretungen haben sich die Bedingungen geändert. Eine Anpassung des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX und Änderungen an der Schwerbehinderten-Wahlverordnung sind dringend erforderlich. Das Wahlverfahren ist fehleranfällig. Die Beteiligten – in der Regel juristische Laien – müssen eine Vielzahl oft schwer verständlicher Vorschriften anwenden und umfangreiche Rechtsprechung berücksichtigen. Benötigt werden eindeutige Vorgaben in der Wahlordnung. Insbesondere sind eine Ausweitung der Möglichkeiten, im vereinfachten Wahlverfahren zu wählen, und Regelungen für den Fall von Umstrukturierungen erforderlich. Zur Vereinfachung von Abläufen sind die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, etwa für elektronische Kommunikation mit den Beschäftigten und innerhalb des Wahlvorstands, für die Eröffnung der Option zur Durchführung bestimmter Wahlvorstandssitzungen in audiovisuellen Formaten sowie die Möglichkeit einer Onlinewahl. _ Model-Foto: Benis Arapovic/Colourbox.de FOKUS 13 dbb magazin | Mai 2026
ONLINE Assistenzsysteme Von der Robotikforschung in den Haushalt Moderne Technik kann Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen Lebensqualität zurückbringen. Richtig durchdacht wird die klassische Smarthome-Steuerung vom Technikspielzeug gut betuchter Nerds zum persönlichen Assistenzsystem, während Erkenntnisse aus der Robotikforschung Einzug in die Prothetik halten. Wer mit Rollstuhl, eingeschränkter Greiffunktion oder einer Sehbehinderung lebt, möchte morgens nicht zuerst nach Schaltern, Fernbedienungen oder dem Handy suchen. Stattdessen öffnet ein Fingertipp auf einen großen Taster am Bett die Rollläden, ein Sprachbefehl schaltet das Licht ein und startet die Kaffeemaschine. Smarthome-Systeme binden Licht, Heizung und Steckdosen in individuell programmierbare Szenarien ein. Von den zurückgewonnenen Handlungsspielräumen profitieren nicht nur Menschen mit altersbedingtem Pflegebedarf und deren Angehörige, sondern auch körperlich Eingeschränkte, die aktiv am Leben teilnehmen möchten. Viele Lösungen stammen ursprünglich aus dem Massenmarkt und können zu maßgeschneiderten Assistenzsystemen kombiniert werden. Andere Innovationen kommen direkt aus der Rehatechnik und finden ihren Weg in den privaten Wohnraum. „Wir wollen Robotik nicht nur in Fabriken sehen, sondern dort, wo sie Menschen konkret unterstützt – im Servicebereich, in der Pflege, in der Mobilität und im Wohnen“, heißt es dazu programmatisch im Aktionsplan Robotikforschung des Bundesforschungsministeriums. Motorik unterstützen, nicht ersetzen Das beginnt beim Aufstehen. Elektrisch verstellbare Betten mit programmierbaren Lieblingspositionen, Kipphilfe und seitlicher Einstiegshöhe unterstützen nicht nur Pflegende, sondern erleichtern den Übergang vom Liegen zum Sitzen für bewegungseingeschränkte Menschen. In Kombination mit elektrisch klappbaren Griffen behalten Nutzerinnen und Nutzer die Kontrolle über ihren Bewegungsablauf. Gerade bei Muskelschwäche oder Lähmungen sind solche „kleinen“ Assistenzfunktionen entscheidend, um ohne fremde Hilfe in den Tag zu starten. Auch das Ankleiden oder der Wechsel vom Bett in den Rollstuhl bleibt für viele ein Kraftakt. Hier kommen neue Generationen von leichten Exoskeletten und motorisierten Orthesen ins Spiel, die Hand-, Schulter- oder Beinbewegungen unterstützen, indem sie Muskelimpulse erkennen und verstärken. Die Technik ist zwar noch teuer und nicht für jede Diagnose geeignet, bietet aber vor allem jüngeren Menschen mit körperlichen Behinderungen die Chance, Transfers und Handgriffe selbst auszuführen. Idealerweise sehen sie möglichst unauffällig aus, sind leicht und lassen sich alltagstauglich unter normaler Kleidung tragen. Assistenz in Küche und Haushalt In der Küche wird deutlich, wie sehr Technik körperliche Grenzen verschieben kann. Arbeitsflächen, Herd und Spüle lassen sich mittlerweile elektrisch in der Höhe verstellen. Wer im Rollstuhl sitzt oder nur einen Arm kräftig nutzen kann, kann so die Positionen wechseln oder sich Geräte näher heranfahren lassen. SensoModel-Foto: Olha Kurinchuk/Colourbox.de 14 FOKUS dbb magazin | Mai 2026
ren verhindern Kollisionen mit dem Rollstuhl, und Notstoppfunktionen sorgen für Sicherheit, falls versehentlich etwas eingeklemmt wird. Viele dieser Lösungen sind modular nachrüstbar: Ein elektrisch höhenverstellbarer Küchentisch kann der erste Schritt in Richtung barrierearmes Kochen sein. Auch bei der Hausarbeit übernehmen smarte Helfer Routinen. Staubsauger‑ und Wischroboter sind inzwischen Standardprodukte, deren Potenzial für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen enorm ist. Wer nicht stehen oder sich nicht bücken kann, spart mit einem zuverlässigen Reinigungsroboter spürbar Kraft und Zeit. Zukünftige Geräte koppeln die Reinigung an Sensoren und Szenarien: Wird die Wohnung verlassen, startet die Reinigung automatisch; meldet ein Sensor besonders häufig Schmutz in einem Bereich wie dem Flur, passt der Roboter seine Fahrpläne an und kommt dort öfter vorbei. Hinzu kommen kleinere Helfer wie smarte Steckdosen an den richtigen Stellen wie an der Kaffeemaschine oder beim Wasserkocher, um Wege mit heißen Flüssigkeiten zu minimieren. Eine tägliche Hürde kann auch die Bewegung in der Wohnung sein, wenn die Motorik beeinträchtigt ist. Türen, Schwellen und enge Durchgänge entscheiden darüber, ob man sich frei bewegen kann oder nicht. Intelligente Türantriebe, Motorschlösser und elektrische Türöffner machen es möglich, Haustür, Wohnungstüren oder die Balkontür per Funktaster, App oder Sprachbefehl zu öffnen und zu schließen. Gleichzeitig bietet vernetzte Sicherheitstechnik mehr Kontrolle. Videotürsprechanlagen lassen sich auf Tablet oder Smartphone anzeigen. Bewegungsmelder schalten automatisch das Licht in Fluren und auf dem nächtlichen Weg ins Bad ein, ohne dass nach Schaltern gesucht werden muss. Sensoren melden offene Fenster oder Türen aufs Smartphone und helfen so auch Menschen, die aus kognitiven oder motorischen Gründen leicht den Überblick verlieren. Zentrale Bedienkonzepte und soziale Roboter Entscheidend für ein individuell angepasstes Smarthome- Konzept ist seine Bedienbarkeit. Gerade für Menschen mit eingeschränkter Hand‑ oder Armfunktion ist es entscheidend, dass Funktionen nicht an kompliziert aufgebaute Bedienpanels oder kleine Schalter gebunden sind. Intelligente Systeme ermöglichen parallele Bedienwege: klassische Taster an gut erreichbaren Stellen, Wand-Panels mit großen Schaltflächen, individualisierte Apps auf Tablet oder Smartphone und Sprachsteuerung über smarte Lautsprecher oder das Handy. Wer schlecht sprechen kann, greift eher auf Taster und Apps zurück; wer die Hände nicht einsetzen kann, profitiert besonders von gut abgestimmter Sprachbedienung. Zukunftsträchtig sind individuell anpassbare Benutzeroberflächen. Statt sich durch komplexe Menüs zu tippen, lässt sich ein Startbildschirm so gestalten, dass wenige, wichtige Szenen im Vordergrund stehen. Denkbar sind auch Profile für unterschiedliche Personen im Haushalt, etwa wenn Assistenzkräfte bestimmte Funktionen bedienen, die Bewohnerin oder der Bewohner selbst aber nur eine übersichtliche Auswahl benötigt. Eine spannende Weiterentwicklung sind Schnittstellen zu alternativen Eingabegeräten, zum Beispiel für Kopf‑ oder Augensteuerung. Wie Forschungsergebnisse den Alltag verbessern können, zeigt unter anderem das Kompetenzzentrum soziale Robotik „RuhrBots“, © Unsplash.com/Galina Nelyubova FOKUS 15 dbb magazin | Mai 2026
das bürgernahe soziale Roboter in den Stadtverwaltungen der Metropolregion Ruhr erforscht. Sie werden hierzu in verschiedenen Einrichtungen der Stadtverwaltungen eingesetzt und gemeinsam mit den Beschäftigten, Bürgerinnen, Bürgern und dem interdisziplinären Forschungsteam gestaltet und weiterentwickelt. Hierdurch sollen Nutzungshürden reduziert, die sozialen Roboter nahbarer und ihre Fähigkeiten im Umgang mit der Vielfalt der Menschen trainiert werden. Das Kompetenzzentrum RuhrBots bündelt Kenntnisse zum Einsatz von robotischen Systemen im öffentlichen Dienst und ist damit Anlaufstelle für Anfragen öffentlicher Bereiche des Ruhrgebiets für robotische Unterstützung. Das Projekt wird vom Bundesforschungsministerium gefördert und zeigt, wie Technologie, die heute in öffentlichen Gebäuden erprobt wird, morgen in privaten Wohnungen ankommen kann. Arbeiten, Freizeit, Regeneration: aktiv im Leben Viele Menschen mit körperlicher Behinderung möchten aktiv am Arbeitsleben teilnehmen und gesellschaftlich partizipieren. Das smarte Zuhause ist dann nicht Rückzugsort, sondern wird zur Basisstation für einen möglichst mobilen Alltag. HomeofficeArbeitsplätze können mit elektrisch verstellbaren Schreibtischen, ergonomischen Stühlen und angepasster Beleuchtung kombiniert werden, damit längeres Arbeiten auch bei eingeschränkter Beweglichkeit möglich bleibt. Lichtfarbe und Helligkeit lassen sich an Tageszeit und persönliche Bedürfnisse anpassen, was gerade bei Fatigue oder Schmerzsymptomatik eine wichtige Rolle spielt. Auch in der Freizeit eröffnet Technik neue Spielräume: Medientechnik lässt sich barrierearm organisieren, vom barrierefrei bedienbaren TV‑Gerät bis zum Musiksystem, das auf Sprachbefehle reagiert. Smarthome-Szenen, also programmierte Abfolgen von Befehlen, sind mehr als nur praktisch: Eine auf Knopfdruck startende „Filmabend“-Szene mit gedimmtem Licht, geschlossenen Rollläden und angepasster Lautstärke kann für ein Gefühl von Normalität sorgen, ohne dass zehn mühsame Handgriffe nötig sind. Ziel ist es, die Technik möglichst unsichtbar im Hintergrund arbeiten zu lassen und Platz für das eigentliche Leben zu schaffen. Innovationen mit Zukunftspotenzial Besonderes Potenzial haben Assistenzroboter, die mehr können als nur saugen oder wischen. Forschungsprojekte arbeiten an mobilen Robotern, die Gegenstände holen, Getränke bringen, Türen bedienen oder einfache Handreichungen übernehmen. Noch sind solche Systeme teuer und technisch anspruchsvoll, doch sie werden zunehmend für den Einsatz im privaten Bereich weiterentwickelt. Kombiniert mit künstlicher Intelligenz und Spracherkennung könnten sie vor allem Menschen unterstützen, die nur noch sehr begrenzt selbst greifen können, aber geistig voll aktiv sind. Ein weiterer Bereich ist die nahtlose Integration smarter Hilfsmittel in standardisierte Gebäudetechnik. Offene Hausautomationssysteme ermöglichen es, motorisierte Fenster, Rollos, Türen, Heizungen und Licht unterschiedlicher Hersteller unter einer Oberfläche zu steuern. Für Menschen mit Behinderung bedeutet das weniger Insellösungen. Gleichzeitig steigt allerdings die Bedeutung von Datenschutz und IT-Sicherheit, denn wer sein Zuhause vernetzt, möchte nicht, dass sensible Bewegungs- und Verhaltensdaten unkontrolliert ausgewertet werden. Wer soll das bezahlen? Hightech-Lösungen lassen sich zwar nicht aus der Portokasse finanzieren, aber es gibt Wege zur Kostenübernahme oder Förde © Unsplash.com/Getty Images (3) 16 FOKUS dbb magazin | Mai 2026
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