dbb magazin 5/2026

FRAUEN Ehegattensplitting Strukturen an die Lebensrealität anpassen Die dbb frauen fordern konsequente Gleichstellung: Eine Reform des Ehegattensplittings ist überfällig. Die dbb bundesfrauenvertretung begrüßt die aktuelle Debatte um die Reform des Ehegattensplittings und spricht sich klar für den Vorschlag des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil (SPD) für dessen Abschaffung in seiner bisherigen Form aus. Nach Einschätzung der Gewerkschafterinnen hemmt das Modell sowohl die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen als auch ihre Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt. „Das Ehegattensplitting stammt aus einer Zeit, in der das klassische Einverdienermodell gesellschaftliche Norm war, und kostet über 20 Milliarden Euro pro Jahr“, erklärt die dbb frauen-Vorsitzende Milanie Kreutz. „Seit Langem verringert es für Frauen die Anreize, in Vollzeit zu arbeiten oder nach einer Familienzeit schnell wieder in den Beruf einzusteigen. Wer echte Gleichstellung will, muss auch die gegebenen steuerlichen Strukturen an die Lebensrealität von Paaren anpassen.“ Nach Auffassung der dbb frauen muss die Steuerpolitik stärker auf individuelle Erwerbstätigkeit und gerechte innerfamiliäre wie gesamtgesellschaftliche Lastenverteilung ausgerichtet werden. Eine Reform, die das Ehegattensplitting schrittweise in ein Partnerschaftsmodell mit individueller Besteuerung und gezielten Familienförderungen überführt, sei ein wichtiger Schritt nicht nur auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit, sondern auch zu Parität in der parlamentarischen Repräsentanz. „Wir brauchen endlich Rahmenbedingungen, die modernes Familienleben und partnerschaftliche Erwerbstätigkeit fördern – unabhängig von Trauschein oder Erwerbsumfang. Steuern sollen gesellschaftliche Entwicklungen steuern. Wir wollen, dass dieses Geld in Rahmenbedingungen investiert wird, die Familien und Frauen fördern“, betont Kreutz. „Das ist nicht allein eine Frage der Steuergerechtigkeit, sondern der gesellschaftlichen Fairness.“ Gleichzeitig ist aus Sicht der Chefin der dbb frauen auch klar, dass die radikale Abkehr von der derzeitigen Regelung nicht nur eine Grundgesetzänderung erfordern würde, sondern für Paare, die sich auf die geltende Rechtslage eingestellt haben, ungerecht wäre. „Deshalb fordert der dbb schon seit 2022, dass für bestehende Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften ein Wahlrecht gelten sollte. Sie könnten an der derzeitigen Rechtslage festhalten oder die Individualbesteuerung mit Übertragung eines Unterhaltsbetrags wählen. Nur für neu verheiratete Paare sollte die Neuregelung gelten, aus Gründen des Vertrauensschutzes müsste die bisherigen Regelungen für existierende Ehen fortbestehen“, unterstreicht Kreutz. Die dbb bundesfrauenvertretung fordert von der Bundesregierung, bei der geplanten Reform Gleichstellung, Familiengerechtigkeit und Einkommensunabhängigkeit konsequent mitzudenken. Nur so kann eine moderne Steuerpolitik zu einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen. _ Foto: Colourbox.de Angriff auf die Gleichstellung In Thüringen hat die AfD einen Gesetzesentwurf zur „Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen“ vorgelegt. Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende, sagte am 24. März 2026: „Der Entwurf stellt zentrale Errungenschaften der Gleichstellungspolitik grundsätzlich infrage. Wer den Begriff Gleichstellung zum Feindbild erklärt, verlässt den Boden einer sachlichen Debatte.“ Wer Gleichstellungsbeauftragte abschaffe, nehme Frauen ihre institutionelle Stimme. Wer Gleichstellungspläne streiche, verzichte bewusst auf Transparenz und Steuerung. Wer Quoten pauschal ablehne, blende bestehende strukturelle Ungleichheiten aus. „Und wer Berichtspflichten und die Datengrundlage zur Gleichstellung beseitigt, schafft keine Entlastung, sondern gezielte Intransparenz. Ohne belastbare Daten lässt sich Diskriminierung weder erkennen noch wirksam bekämpfen. Das ist kein neutraler Ansatz, sondern ein tiefgreifender Angriff auf die Gleichstellung von Frauen und Männern. Diskriminierung löst man nicht durch Unsichtbarkeit.“ Schon im Februar 2026 hatte die AfD im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage eingebracht, in der sie detaillierte Zahlen zu Gleichstellungsbeauftragten im Bund, in der Bundesverwaltung, der Bundeswehr und weiteren Einrichtungen abfragt. Was wie reine Datenerhebung wirke, erfasse zunächst Strukturen, um sie im nächsten Schritt politisch infrage zu stellen und schließlich abzubauen. „Die Entwicklungen sind Vorboten dafür, Gleichstellungsinstrumente auch auf Bundesebene zur Disposition zu stellen.“ Kreutz betont den Verfassungsauftrag Gleichstellung: „Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat ausdrücklich, die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen. Wer die dafür geschaffenen Instrumente abschafft, wirft ernsthafte Fragen nach der Verfassungskonformität auf.“ AfD-Vorstöße INTERN 33 dbb magazin | Mai 2026

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==