INTERVIEW Inklusion als staatliche Kernaufgabe „Wir sind gut darin, Dinge kompliziert zu machen“ Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, wirbt für Begegnungen von behinderten und nicht behinderten Menschen. Herr Dusel, schwerbehinderte Beschäftigte erleben Benachteiligung trotz existierender Integrationsvereinbarungen. Welche konkreten Schritte sollten Arbeitgeber jetzt gehen, damit Inklusion wirklich gelingt? Arbeitgeber sollten zunächst einmal verstehen, dass schwerbehinderte Menschen Fachkräfte sind, und wir es uns vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eigentlich gar nicht leisten können, Menschen nicht einzustellen oder nicht im Job zu halten. Die Position des Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers oder Dienstherrn wird vielfach in den Bereich der Personalsachbearbeitung delegiert. Wichtig ist jedoch, dass gerade Inklusionsbeauftragte eine zunehmend aktive Rolle in der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Schwerbehindertenvertretung als Interessenvertretung der Betroffenen, dem Integrationsamt und Betriebs- oder anderen Ärzten spielen. Woran machen Sie fest, dass sich die Situation gerade dramatisiert? Seit Beginn meiner beruflichen Laufbahn vor 30 Jahren erlebe ich einen Zustand, der sich nur unwesentlich verändert hat und sich mittlerweile sogar verschlechtert. Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass wir jetzt eine unfassbar hohe Anzahl schwerbehinderter Arbeitsloser in Deutschland haben. Wir standen im Jahresdurchschnitt 2025 bei etwa 185 000 und im Februar 2026 bei 191 000. Und wir waren schon mal bei etwa 160 000. Das hat auch mit der Konjunktur zu tun. Aber wir stellen seit Jahren fest, dass schwerbehinderte Arbeitslose häufig besser qualifiziert sind als nicht behinderte. Wir suchen händeringend Fachkräfte, aber es matcht nicht! Und deswegen fordere ich ein Arbeitsmarktprogramm für schwerbehinderte, ältere Arbeitslose. Die Rechtslage ist glasklar. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert. Artikel 27, der Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Arbeit zubilligt, ist dazu einschlägig. Der Staat ist gehalten, Maßnahmen zu ergreifen, damit schwerbehinderte Menschen dieses Recht auch nutzen und einlösen können. Viele Menschen mit Behinderung wünschen sich Leistungen aus einer Hand … Das ist eine gute Idee und würde vieles vereinfachen. Bei uns rufen Schwerbehindertenvertretungen an und sagen: „Ich werde hier von Pontius zu Pilatus geschickt.“ Auch die Arbeitgeber wünschen sich Leistungen aus einer Hand. Die müssen, wenn sie einen Schwerbehinderten einstellen wollen, zunächst mal klären, wer überhaupt zuständig ist: Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Integrationsamt oder ein Integrationsfachdienst? Nach einem Unfall die Berufsgenossenschaft? Ein DAX-notiertes Unternehmen mit eigener HR-Abteilung kann das noch leisten. Aber auch kleine Unternehmen mit 25 Mitarbeitenden sind beschäftigungspflichtig. Da sagt der Arbeitgeber schnell: „Freunde, das ist mir zu kompliziert.“ Was ist zu tun? Wir müssen das gegliederte System der Rehabilitation vereinfachen. Der Gesetzgeber ist teilweise einem Vorschlag von mir © Jan Brenner (2) 10 FOKUS dbb magazin | Mai 2026
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