Neue Technologien im Schulalltag Lehrkräfte sind wichtigste pädagogische Instanz Technik könne unterstützen, zum Beispiel bei Korrekturprozessen. Aber sie dürfe keine pädagogische Verantwortung übernehmen, so die Vertreterinnen der Bildungsgewerkschaften im dbb. Für den dbb ist klar: Leistungsbewertung ist und bleibt eine hoheitliche Aufgabe der Lehrkräfte. „KI eröffnet Potenziale für mehr Individualisierung, stellt aber auch die bisherige Aufgaben- und Prüfungskultur vor große Herausforderungen“, sagte Simone Fleischmann, stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb und des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), am 26. März 2026. „Ganz entscheidend ist, dass sich die Verantwortung nicht auf die Technik verlagert oder der Personalmangel mit digitalen Lösungen verschleiert wird. Auch bei der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung muss gelten, dass die Technologie nicht das professionelle Urteil der Lehrkräfte ersetzt. Daten können einen echten Mehrwert schaffen, wenn sie Lehrkräften helfen, Lernprozesse gezielter zu begleiten, Förderung passgenauer zu gestalten und Schulentwicklung praktisch zu unterstützen.“ Susanne Lin-Klitzing, Vorsitzende des Deutschen Philologenverbands (DPhV) und Vorsitzende der dbb-Fachkommission Schule, Bildung und Wissenschaft, hob die notwendigen Voraussetzungen für den KI-Einsatz an Schulen hervor: „Wir müssen KI an unseren Schulen stets auf Grundlage eines verlässlichen Rechtsrahmens verantwortungsvoll einsetzen“, betonte sie. „Das umfasst Handlungssicherheit für Lehrkräfte, klare Vorgaben für Prüfungsformate, Leistungsbewertung und Datenschutz. Eigenständige Leistungen der Schülerinnen und Schüler müssen weiterhin eindeutig erkennbar sein.“ Daten können pädagogische Prozesse unterstützen, etwa indem sie den individuellen Lernfortschritt sichtbar machen, ergänzte Lin-Klitzing. „Sie dürfen aber weder zum Kontrollinstrument gegenüber Lehrkräften werden noch die Belastungen in einem ohnehin stark beanspruchten System weiter erhöhen.“ Daten sinnvoll nutzen Ebenfalls am 26. März hat die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz ein Gutachten zur datengestützten Entwicklung und Steuerung in Schulen und frühkindlicher Bildung veröffentlicht. Für den dbb steckt darin eine Reihe von Potenzialen für das Bildungssystem. Fleischmann: „Daten können helfen, Lernprozesse gezielter zu begleiten, passgenaue Förderung zu ermöglichen und Entwicklungen an Schulen besser sichtbar zu machen.“ Entscheidend sei, die Datenerhebung pädagogisch sinnvoll einzusetzen, ohne sie zum Kontrollinstrument zu machen. Auch hier müsse die pädagogische Verantwortung bei den Lehrkräften verbleiben. „Datengestützte Verfahren können unterstützen und die Qualität von Unterricht und Förderung stärken. Sie dürfen aber professionelle Entscheidungen nicht ersetzen.“ „Die Schulen arbeiten schon heute unter hoher Belastung“, ergänzte Lin-Klitzing. „Neue Verfahren werden nur tragfähig sein, wenn die Verantwortlichen klar definieren, welchen Zielen sie dienen sollen. Erst dann kann bewertet werden, was pädagogisch sinnvoll, im Schulalltag praktikabel und für die Beschäftigten überhaupt leistbar ist. Die Politik muss die Praxis und damit die Lehrkräfte eng in die weitere Ausgestaltung einbeziehen.“ Für die Bildungsgewerkschaften im dbb steht fest: Wer datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung stärken will, muss nicht nur Zuständigkeiten klären, sondern auch festlegen, welche Aufgaben an anderer Stelle wegfallen. Neue Anforderungen dürfen nicht einfach zusätzlich auf Lehrkräfte und Schulleitungen verlagert werden. Schulen brauchen dafür verlässliche Zeitbudgets, praxistaugliche Instrumente, technische Unterstützung und spezialisierte Kräfte für Datenerhebung und Datenaufbereitung. Außerdem gilt es, datengestützte Verfahren fest in Aus-, Fort- und Weiterbildung zu verankern. _ Beim Jahresgespräch mit der Bildungsministerkonferenz hat der dbb klare Rahmenbedingungen für den KI-Einsatz an Schulen gefordert. Das Gutachten im Netz: t1p.de/q60cz Webtipp Model-Foto: Colourbox.de BILDUNGSPOLITIK AKTUELL 9 dbb magazin | Mai 2026
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