gefolgt und hat „einheitliche Ansprechstellen“ eingerichtet. Doch die Arbeitgeber brauchen keine Ansprech-, sie brauchen Entscheidungsstellen, jemanden, der sagt: „Okay, wenn du den einstellst oder die, dann kriegst du den Lohnkostenzuschuss“ et cetera. Aber das „Gezerre“ um den gemeinsamen Grundantrag der Rehaträger hat wieder einmal gezeigt, dass wir verdammt gut darin sind, Dinge kompliziert zu machen – und es dann dabei zu belassen. Aber auch und gerade Arbeitgeber im öffentlichen Dienst haben eine Vorbildfunktion. Schauen Sie sich mal die Beschäftigungsquote bei Bund, Ländern und Gemeinden an. Wir müssen uns an die Gesetze, die wir uns gegeben haben, auch halten. Und wir müssen verstehen, dass uns der schönste behindertengerechte Arbeitsplatz nichts nützt, wenn diese Person keine bezahlbare, barrierefreie Wohnung in der Nähe findet. Oder sie kommt mit dem öffentlichen Nahverkehr nicht zur Arbeit. Wir müssen da ganzheitlich denken. Gibt es einen ungefähren Zeitplan für die notwendigen Gesetzesänderungen? Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist im parlamentarischen Verfahren und erst danach wird das „Zweite Gesetz zur Stärkung des inklusiven Arbeitsmarktes“ kommen. Dann muss es um einen besseren Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt gehen. Dabei geht es mir auch um die Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen, konkret um weitere Absenkungen, ab welcher Mitarbeiterzahl freigestellt wird. Außerdem sollten sie ähnliche Mitbestimmungsrechte bekommen wie die Betriebs- oder Personalräte. Was kritisieren Sie konkret am BGG? Mir sind drei Punkte besonders wichtig, die geändert werden müssen: Private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen sind im vorliegenden Gesetzesentwurf nur zu „angemessenen Vorkehrungen“ verpflichtet, zu individuellen Lösungen, aber nicht zu genereller Barrierefreiheit – und die brauchen wir. Bauliche Veränderungen, neben Aufzügen etwa Türverbreiterungen oder Haltegriffe im Mauerwerk, sind im Entwurf ausgeschlossen. Der zweite Punkt ist die Rechtsdurchsetzung. Die Menschen können, wenn sie keine angemessenen Vorkehrungen bekommen, zunächst zur Schlichtungsstelle, dann zu Gericht, bekommen dort aber ein Urteil, das ihnen nicht viel bringt. Sie haben auch keinen Schadensersatzanspruch im privaten Bereich. Unternehmen, die keine angemessenen Vorkehrungen treffen, tragen also kein besonders hohes Risiko. Das muss sich ändern. Und das Dritte ist das Verbandsklagerecht. Ich wünsche mir, dass wir das nicht nur im öffentlichen Bereich haben, bei Institutionen des Bundes etwa, sondern auch im privaten Bereich. Dieser Gesetzesentwurf ist momentan noch ein zahnloser Tiger, nicht ausreichend konkret und verdient den Namen Gleichstellungsgesetz eigentlich nicht. Ist Barrierefreiheit nicht längst gegeben? Nein! Wie dramatisch das ist, sieht man am Beispiel der Arztpraxen: Nur ein Viertel von ihnen ist barrierefrei. Das sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen, für die bauliche Anpassungen in diesem Gesetzesentwurf als „unverhältnismäßig“ gelten. Wenn man sich die onkologische Versorgung Behinderter anschaut, die gynäkologische Versorgung von Frauen im Rollstuhl, dann ist das beschämend. All diese Menschen zahlen in die GKV ein, bekommen aber nicht die gleichen Leistungen. Das ist ungerecht. Aber es geht natürlich auch um den Zugang etwa zu Kneipen, Theatern und zum Personennahverkehr. Was läuft falsch? Ich werbe sehr dafür, dass wir behinderte Menschen in ihrer Heterogenität wahrnehmen: Also sehbehinderte Menschen, taube Menschen, Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen – alle haben unterschiedliche Bedarfe. Und deswegen ist es so wichtig, dass wir Barrierefreiheit nicht so „by the way“ machen. Ich persönlich habe eine starke Sehbehinderung und kann super Treppen laufen, jemand im Rollstuhl nicht. Aber wenn ich die Klingel im Ärztehaus nicht finde, nicht weiß, welche Tür die von meinem Zahnarzt ist, habe ich ein Problem, die Rollifahrerin aber nicht. Die Beschilderung mit Braille-Schrift bringt übrigens nicht allen Blinden etwas, denn wenn Sie nicht auf eine Förderschule gehen, lernen Sie in der Regel kein Braille. Ich kann es nicht, weil „Arbeitgeber brauchen keine Ansprech-, sie brauchen Entscheidungsstellen.“ FOKUS 11 dbb magazin | Mai 2026
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