ich auf einer Regelschule war, und diese Erfahrung hat mich und auch meine Mitschüler reicher gemacht. Deshalb werbe ich sehr für den inklusiven Unterricht, weil er Begegnungen schafft. Sind Sie für die Abschaffung des Förderschulsystems? Warum soll ein blindes Kind nicht auf eine Regelschule gehen? Natürlich geht das. Ich bin leidenschaftlich für das gemeinsame Lernen. 75 Prozent der Kinder an Förderschulen verlassen diese ohne Schulabschluss. Danach ist es sehr schwer, am Arbeitsleben teilzuhaben. Außerdem ist es eine Zumutung für die Kinder, jeden Tag mit einem Fahrdienst eine Stunde in die Förderschule gefahren zu werden und wieder zurück. Oder dass Kinder ins Internat müssen, weil es nicht gelingt, in der Regelschule deren Bedarf zu decken. Das kann doch nicht das Ergebnis von guter Bildungspolitik sein! Wenn aber die Regelschule den behinderungsbedingten Mehrbedarf eines Kindes decken kann, dann profitieren alle. Kinder ohne Behinderung haben so die Chance, jemanden kennenzulernen, der vielleicht im Rollstuhl sitzt, aber super in Mathe ist, oder jemanden mit einer intellektuellen Beeinträchtigung, der aber ein super Freund sein kann. Diese Begegnungen sind wichtig, auch damit zukünftige Arbeitgeber sich vorstellen können, dass jemand mit Behinderung einen guten Job machen kann. Wie ist es mit barrierefreier, digitaler Kommunikation? Stichwort E-Akte: Wir dürfen den Fehler nicht wiederholen, dass wir zunächst eine digitale Infrastruktur entwickeln und es hinterher auffällt, dass die nicht barrierefrei ist. Wer heutzutage so was entwickelt, macht einen schlechten Job. Viele, die programmieren, lernen an den Hochschulen gar nicht, was barrierefreie, digitale Infrastruktur bedeutet. Und im Transformationsprozess in der digitalen Arbeitswelt haben Menschen mit Schwerbehinderungen ein großes Exklusionsrisiko. Ich selbst nutze sehr viel digitale Infrastruktur, wenn sie barrierefrei ist: Auf meinem Smartphone lasse ich mir Sachen vorlesen, nutze Sprachnachrichten und diktiere. Der Leitsatz Ihrer Amtsperiode lautet: „Demokratie braucht Inklusion.“ Was meint das im Einzelnen? Demokratie bedeutet gesellschaftliche Teilhabe von Menschen in ihrer Vielfalt. Und das ist Inklusion. Wir leben in einem Land, wo alle gleich viel wert sind und jeder die gleichen Rechte hat. Doch was bedeutet Artikel 2 im Grundgesetz – „jeder hat das Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit“ – für Menschen mit Behinderung? Ist Artikel 3 – „niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ – bereits realisiert? Und gerade wir als Demokraten müssen dafür sorgen, dass Menschen ihre Rechte auf barrierefreie Teilhabe an Kultur und Bildung, auf Zugang zum Gesundheitswesen leben können. Das ist die Aufgabe des Staates und das Versprechen unserer Demokratie. Unser Land wird reicher, wenn alle Menschen teilhaben und sich begegnen können. Die Fragen stellten Anke Adamik, Jan Brenner und Oliver Krzywanek. „Ich werbe sehr dafür, dass wir behinderte Menschen in ihrer Heterogenität wahrnehmen.“ Behindertengleichstellungsgesetz Nachbesserungen gefordert Der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat die Regierungsfraktionen im Bundestag am 18. März 2026 aufgefordert, den Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) deutlich nachzubessern. Nach Einschätzung des Beirats unter Vorsitz des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, bleibt der Entwurf hinter den Anforderungen der UN-BRK zurück: Er verbessere die Barrierefreiheit kaum und schütze Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend vor Benachteiligung. Der Beirat fordert insbesondere mehr Barrierefreiheit im Alltag. Angemessene Vorkehrungen müssten rechtlich abgesichert werden, damit Menschen mit Behinderungen im Einzelfall Anspruch auf geeignete Maßnahmen zur Teilhabe haben. Pauschale Ausnahmen für bauliche Veränderungen oder Produktanpassungen sollten gestrichen werden. Auch das Benachteiligungsverbot gegenüber privaten Unternehmen sollte mit klaren Sanktionen wie Schadensersatz und Entschädigung ergänzt werden. Eine bessere Beweislastregelung und mehr Personal für die Schlichtungsstelle seien notwendig. Weiter fordert der Inklusionsbeirat eine Ausweitung der Verbandsklage. Diese müsse künftig auch gegen private Unternehmen zulässig sein, alle öffentlichen Stellen umfassen und Leistungsansprüche einschließen – nicht nur die bloße Feststellung von Rechtsverstößen. Der Gesetzentwurf wurde im Februar vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die erste Lesung im Bundestag hat am 16. und 17. April 2026 stattgefunden. Dem Inklusionsbeirat gehören 16 bundesweite Verbände und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen an. _ 12 FOKUS dbb magazin | Mai 2026
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==