dbb magazin 5/2026

ARBEITSMARKT Schwerbehindertenvertretungen Inklusion mit Praxisnähe Die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) sind die gewählten Interessenvertretungen schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter in Betrieben mit mindestens fünf betroffenen Mitarbeitern. Sie fördern die Eingliederung, beraten, überwachen Gesetze und werden bei Entscheidungen des Arbeitgebers einbezogen, um Inklusion zu sichern. Ihre Aufgaben sind in den vergangenen Jahren anspruchsvoller, umfangreicher und komplexer geworden. Der dbb-Bundesvorstand hat seine politischen Forderungen für eine praxisnahe Arbeit der SBV in einem Positionspapier festgelegt. Im Arbeitsalltag wird die Schwerbehindertenvertretung mit wachsenden Aufgaben konfrontiert. Mehr denn je muss sie Lösungen für schwierige Situationen finden. Dazu zählen insbesondere das Betriebliche Eingliederungsmanagement, häufige Veränderungen von Verwaltungen oder Betriebsstrukturen sowie die zunehmende Zahl von chronischen Erkrankungen, psychischen Beeinträchtigungen und Behinderungen als Folge von Arbeitsbelastungen. Es ist absehbar, dass die Bedeutung der Schwerbehindertenvertretung wachsen wird. Schwerbehindertenvertretungen stoßen auf ein hohes Maß an Akzeptanz bei den Beschäftigten. Ihr guter Rat und ihr Eintreten im Interesse der schwerbehinderten Menschen sind zunehmend gefragt. Hochwertige Arbeit der Schwerbehindertenvertretung kommt unmittelbar den Beschäftigten und gleichermaßen der Aufgabenerfüllung des Betriebs/der Dienststelle zugute. Die in den Betrieben und Dienststellen gewählten Schwerbehindertenvertretungen müssen daher weiter gestärkt werden, damit sie die Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt effektiv unterstützen können. Dazu muss die verpflichtende Beteiligung der Schwerbehindertenvertretungen in der Praxis sichergestellt werden. Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung muss zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Maßnahmen insgesamt noch gestaltungsfähig, also veränderbar, sind. Nur dann können Anregungen und Erfahrungen der Schwerbehindertenvertretung und der von ihr vertretenen Beschäftigten tatsächlich in die Planung und damit letztlich in die Entscheidung einfließen. Es muss eine Regelung dahingehend getroffen werden, dass eine ohne Anhörung der Schwerbehindertenvertretung getroffene Maßnahme unwirksam ist. Es hilft weder den schwerbehinderten Menschen noch deren Vertretung, wenn Arbeitgeber oder Dienstherren nicht an das Votum der Schwerbehindertenvertretung gebunden sind. Qualifizierte Tätigkeiten in der Schwerbehindertenvertretung brauchen Zeit. Es muss ein mit dem realen Bedarf korrespondierender zeitlicher Raum für die Wahrnehmung der Personalratstätigkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Grundfreistellung muss daher ab einem bis 20 beschäftigten schwerbehinderten Menschen mindestens 20 Prozent der betrieblichen/behördlichen regelmäßigen Arbeitszeit betragen. Die Freistellung ist für je weitere zehn beschäftigte schwerbehinderte Menschen um jeweils mindestens zehn Prozent der Arbeitszeit zu erhöhen. Auch im Hinblick auf die Regelungen zur Wahl der Schwerbehindertenvertretungen haben sich die Bedingungen geändert. Eine Anpassung des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX und Änderungen an der Schwerbehinderten-Wahlverordnung sind dringend erforderlich. Das Wahlverfahren ist fehleranfällig. Die Beteiligten – in der Regel juristische Laien – müssen eine Vielzahl oft schwer verständlicher Vorschriften anwenden und umfangreiche Rechtsprechung berücksichtigen. Benötigt werden eindeutige Vorgaben in der Wahlordnung. Insbesondere sind eine Ausweitung der Möglichkeiten, im vereinfachten Wahlverfahren zu wählen, und Regelungen für den Fall von Umstrukturierungen erforderlich. Zur Vereinfachung von Abläufen sind die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, etwa für elektronische Kommunikation mit den Beschäftigten und innerhalb des Wahlvorstands, für die Eröffnung der Option zur Durchführung bestimmter Wahlvorstandssitzungen in audiovisuellen Formaten sowie die Möglichkeit einer Onlinewahl. _ Model-Foto: Benis Arapovic/Colourbox.de FOKUS 13 dbb magazin | Mai 2026

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