Aktivrente bei Beamtinnen und Beamten „Die Öffentlichkeit hat ein falsches Bild“ Die Aktivrente ermöglicht Flexibilität, kann aber keine Alternative zur amtsangemessenen Alimentation auch im Ruhestand sein. Das hat dbb-Fachvorstand Beamtenpolitik Heini Schmitt gegenüber der Stuttgarter Zeitung betont. Es ist bedenklich, wenn Menschen aus finanziellen Gründen gezwungen sind, im Ruhestand etwas dazuzuverdienen, weil das Einkommen nicht reicht“, sagte Heini Schmitt, der auch stellvertretender dbb-Bundesvorsitzender ist, im Interview (Ausgabe vom 7. April 2026). „Auch Beamtinnen und Beamte sind davon betroffen, was den wenigsten bewusst ist. Die Öffentlichkeit hat ein vollkommen falsches Bild. Im Fall von Kolleginnen und Kollegen, die beispielsweise im einfachen oder mittleren Dienst tätig waren, liegen die Altersbezüge teils unter 2 000 Euro im Monat. Das ist zu wenig, hier besteht der Bedarf eines Zusatzeinkommens.“ Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfe das nicht passieren. Denn: Die Versorgungsbezüge müssen im Alter so auskömmlich sein, dass Ruhestandsbeamtinnen und -beamte nicht gezwungen sind, noch etwas hinzuzuverdienen. „Diesen Missstand verurteilen wir als dbb ganz klar und werden nicht müde, die vollständige Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu fordern“, betonte Schmitt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die sogenannte Aktivrente, die einen steuerfreien Hinzuverdienst nach dem aktiven Berufsleben in Höhe von monatlich 2 000 Euro ermöglicht. Das gilt auch für Beamtinnen und Beamte. „Teils wünschen sich die ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, im Ruhestand eine Beschäftigung in der Privatwirtschaft aufzunehmen“, sagte Schmitt. „Insofern kann ich der Aktivrente durchaus Positives abgewinnen. Aber klar ist auch: Sie kann und darf keine Ausrede dafür sein, die verfassungsgemäße Alimentation nicht umzusetzen.“ _ Model Foto: Colourbox.de Volker Geyer im Interview mit der Frankfurter Rundschau „Alle zahlen das dann, auch die Beamten“ Der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer wirbt dafür, die Krankheitskosten von Bürgergeldempfängern endlich durch Steuermittel zu finanzieren. Derzeit werden diese Kosten nur von den Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen. Die Expertenkommission der Bundesregierung hat vorgeschlagen, das über die Steuern zu regeln. „Das ist gerechter. Alle zahlen das dann, auch die Beamten“, sagte dazu dbb-Chef Volker Geyer im Interview mit der Frankfurter Rundschau am 18. April 2026. Der Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung zu zwingen, sei hingegen „Unsinn“. Das wäre teurer als das bisherige System, so Geyer: „Wir reden dabei von mindestens 20 Milliarden Euro pro Jahr. Schließlich müsste der Staat als Arbeitgeber jeden Monat 9,3 Prozent des Einkommens als Rentenversicherungsbeitrag bezahlen. Außerdem müsste die Besoldung zudem um weitere 9,3 Prozent erhöht werden, damit die Beamten ihren Beitrag abführen können.“ Mit Blick auf die Debatte um die Verbeamtung von Lehrkräften sagte der dbb-Chef: „Ich habe mich neulich mit einem Abgeordneten unterhalten, der seinen Wahlkreis in der Nähe der französischen Grenze hat. Seiner Meinung nach müssen Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland weiterhin verbeamtet sein. Er erlebe, was in Frankreich los ist, wenn Lehrerinnen und Lehrer streiken, und möchte das hierzulande nicht.“ _ © Andreas Pein Volker Geyer AKTUELL 5 dbb magazin | Mai 2026
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==