TARIFPOLITIK Eingruppierung TdL klagt gegen den Arbeitsvorgang Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) strebt eine „gerichtliche Klärung zu Eingruppierungsregelungen“ im Tarifvertrag für die Länder (TV-L) an und macht damit den Arbeitsvorgang erneut zum Thema. Vor dem Arbeitsgericht Berlin hat die TdL Verbandsklage eingereicht. Nach Auffassung des dbb hat die TdL kein Interesse daran, Sicherheit und Rechtsklarheit für die Beschäftigten zu erreichen, obwohl sie sich das auf die Fahnen geschrieben hat. Im Gegenteil führt die Nachricht von der Klage zu großer Verunsicherung in den Reihen der Beschäftigten, zumal es bereits eindeutige Urteile gibt. Während der Einkommensrunde wollte der dbb von der TdL wissen, wo genau sich Probleme beim Arbeitsvorgang ergeben. Eine Antwort blieb die Ländervertretung schuldig. Dazu passt, dass bei der anschließenden TV-H-Einkommensrunde mit dem Land Hessen die dortigen Arbeitgeber keinen Bedarf sahen, den Arbeitsvorgang zu thematisieren. Auch in der jüngsten TVöD-Runde mit Bund und Kommunen spielte das Thema keine Rolle. Der Verdacht: Es geht der TdL weniger um die Lösung echter Probleme, als um eine ideologische Agenda. Die TdL hat keine verbindlichen Gegenangebote gemacht und auch keinen Besitzstand zugesagt. Sie erwartete von den Gewerkschaften zunächst eine konkrete Einigung beim Thema Arbeitsvorgang und stellte im Gegenzug lediglich mögliche zukünftige Änderungen in Aussicht. Ein Besitzstand für bereits Beschäftigte hätte im Umkehrschluss bedeutet, dass neue Beschäftigte künftig in einigen Bereichen schlechter eingruppiert werden könnten. Warum die TdL diesen Weg angesichts der zahlreichen offenen Stellen und der Altersstruktur der Beschäftigten wählt, bleibt unklar. Ihre Aussage, sie habe eine Weiterentwicklung der Entgeltordnung, die Einführung der stufengleichen Höhergruppierung und eine Paralleltabelle für Lehrkräfte angeboten, zeigt, dass diese Punkte vor allem Verhandlungselemente darstellen, die in anderen Tarifverträgen teilweise bereits geregelt sind. Weiter beruft sich die TdL auf den „ursprünglichen Willen“ der Tarifvertragsparteien. Ein Dokument, das diesen „ursprünglichen Willen“ im Sinne der TdL belegt, hat sie bisher aber nicht vorgelegt. Die aktuelle Rechtsprechung basiert nicht auf einem vermeintlichen ursprünglichen Willen, sondern schlicht auf dem vorliegenden Rechtstext. Dass sich die Interpretation ändern kann, weil sich die Arbeitsrealität verändert, sollte auch der TdL nicht fremd sein: Durch veränderte Arbeitsabläufe, zum Beispiel durch Digitalisierung oder Personalkürzungen, verändern sich auch Tätigkeiten und damit Arbeitsvorgänge. Gespart haben die Länder übrigens bereits durch daraus resultierende sinkende Personalkosten in den jeweiligen Bereichen. _ Ein Arbeitsvorgang umfasst alle Aufgaben, die zusammengehören, um ein bestimmtes Arbeitsergebnis zu erzielen. Dabei müssen die einzelnen Arbeitsschritte nötig sein, um ein Ergebnis zu erreichen. Sie können dabei unterschiedlich schwierig sein und verschiedene Fachkenntnisse erfordern. In jedem Falle ist das Gesamtergebnis entscheidend, nicht die einzelnen Schritte. Für die Eingruppierung gilt: Ein Arbeitsvorgang bestimmt die Entgeltgruppe, wenn er mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit ausmacht. Wichtig dabei: Wenn ein Arbeitsvorgang anspruchsvolle Anforderungen enthält, zählt das für den gesamten Arbeitsvorgang und nicht nur für den kleinen Zeitanteil der schwierigen Tätigkeit. Den Arbeitsvorgang wollte die TdL als Hebel nutzen, um umfangreiche Herabgruppierungen durchzusetzen. Vor Gericht hat die TdL mit ihrem „Kahlschlag-Ansatz“ bereits Schiffbruch erlitten. Im Zuge der Verhandlungen sollten die Gewerkschaften einer Änderung der Protokollerklärung zu § 12 TV-L zustimmen und damit der TdL die Möglichkeit eröffnen, unzählige Kolleginnen und Kollegen herabzugruppieren. Das hat der dbb abgelehnt und damit in Kauf genommen, dass sich die TdL daraufhin konstruktiven Verhandlungen zu anderen drängenden Themen verweigert hat. Mit dem Vorgehen der TdL hätten viele Beschäftigte massive Einbußen erlitten und der TV-L wäre im Wettbewerb um zukünftige Fachkräfte im Vergleich zum TVöD massiv ins Hintertreffen geraten. Der Arbeitsvorgang Model Foto: Colourbox.de 8 AKTUELL dbb magazin | Mai 2026
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