Schleswig-HolsteinAlimentation: Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung vom Tisch?

Nach der Zusage, die verfassungswidrig zu niedrige Besoldung des Jahres 2025 durch antragsunabhängige Nachzahlungen zu korrigieren, hat die Landesregierung mit einem weiteren Zugeständnis nachgelegt: Sollten die im Jahr 2026 erwarteten Korrekturgesetze als unzureichend bewertet werden, können Anträge auf mögliche weitere Ansprüche auch dann noch gestellt werden.

dbb aktuell

Das würde einen Verzicht auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung bedeuten. Die dynamische Entwicklung in einer ohnehin komplexen Materie macht es den Beamtinnen und Beamten nicht einfach, die Lage einzuordnen und das Erfordernis einer Antragstellung einzuschätzen. Der dbb sh hilft.

 

Das von der Rechtsprechung entwickelte Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung bedeutet, dass aus der Verfassung resultierende übergesetzliche Besoldungsansprüche im jeweiligen Haushaltsjahr geltend gemacht werden müssen, um Ansprüche auf Nachzahlungen abzusichern. Für das Jahr 2025 hat eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. November zur Berliner Besoldung zusätzlichen Anlass gegeben, entsprechende Anträge zu stellen. Denn die fortentwickelten Vorgaben zur Prüfung der Verfassungskonformität der Besoldung lassen erkennen, dass die Besoldung auch in Schleswig-Holstein verfassungswidrig ist.

 

Offenbar um die Antragsflut einzudämmen, wurde am 4. Dezember vom Finanzministerium zugesagt, die Korrekturen im Jahr 2026 rückwirkend auch für das Jahr 2025 vorzunehmen und eventuelle ergänzende Ansprüche antragsunabhängig nachzuzahlen. Nachdem der dbb sh mit Blick auf die im Detail nicht bekannten Korrekturabsichten die Antragsempfehlung aufrechterhalten hat, wurde nachträglich der Verzicht auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung erklärt. „Die betroffenen Bediensteten können damit auch nach Ablauf des Haushaltsjahres 2025 … ihre Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2025 prüfen und ggf. noch einen entspr. Antrag … stellen“ heißt es in dem Schreiben an den dbb sh.

 

Unabhängig davon, dass die bestmögliche Rechtssicherheit (insbesondere, solange keine öffentliche bzw. verbindliche Erklärung vorliegt) weiterhin durch Anträge im laufenden Haushaltsjahr erreicht wird, wird der dbb sh die angekündigten Korrekturen aktiv begleiten, bewerten und ggf. mit Empfehlungen für die Beschäftigten versehen. Das Gleiche gilt für die nach dbb sh-Überzeugung ebenfalls anstehenden Korrekturen für die Jahre 2007 bis 2024, sobald die weiteren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vorliegen. Bei der Landesregierung dürfte jedenfalls die Einsicht wachsen, dass es teuer wird, die Warnungen und Empfehlungen des dbb sh jahrelang ignoriert zu haben.

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