Schleswig-HolsteinBesoldung und Alimentation: dbb sh will Beihilfe-Selbstbehalt kippen

Der dbb Schleswig-Holstein setzt seine Aktivitäten fort, die Besoldungssituation der Beamtinnen und Beamten mit gerichtlicher Hilfe nachzubessern. Jetzt soll der Eigenanteil an den Beihilfekosten durch das Oberverwaltungsgericht gekippt werden.

dbb aktuell

„Wir warten schon so viele Jahre auf eine verfassungskonforme Besoldung, deshalb nutzen wir jetzt jede Gelegenheit, diese Selbstverständlichkeit einen Schritt weiterzubringen“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp am 29. Januar 2026.

 

Nach den in Schleswig-Holstein gelten Vorschriften wird der Beihilfeanspruch der Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A 10 in jedem Kalenderjahr um einen bestimmten Betrag gekürzt. Je nach Besoldungsgruppe handelt es sich um einen „Selbstbehalt“ in Höhe von 160 bis 710 Euro.

 

Besonders dreist ist, dass im letzten Jahr noch eine Erhöhung wirksam geworden ist, obwohl es schon mehr als fraglich war, ob die Besoldung im Einklang mit der Verfassung steht. „Wir bedauern, dass unsere Argumente ignoriert wurden und wir gezwungen sind, den juristischen Weg zu wählen“, so Tellkamp.

 

Der Selbstbehalt wirkt sich wie eine Besoldungskürzung aus, hat das Bundesverfassungsgericht bereits in Grundsatzentscheidungen bestätigt. Damit trägt er zur inzwischen unstrittigen Situation einer verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung in Schleswig-Holstein bei.

In diesem Fall muss aber nicht zwingend das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden, wo die Verfahren meistens viel Geduld erfordern. Da die Selbstbehalte in Schleswig-Holstein durch eine Verordnung festgelegt werden, können sie durch das Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt werden.

 

Die Finanzministerin hat zwar zugesagt, die für die Verfassungskonformität der Besoldung notwendigen Korrekturen anzugehen. „Die Erfahrung hat uns aber gelehrt, nicht einfach abzuwarten. Zudem ist die Abschaffung der Selbstbehalte geltende Beschlusslage von Gewerkschaftstagen im Organisationsbereich des dbb sh. Nicht zuletzt wäre damit ein Bürokratieabbau verbunden. Auch dazu leisten wir gern einen Beitrag“, erklärte der Landesbundchef.

 

Zum Hintergrund der Beihilfe: Die Beihilfe fußt auf der zum Beamtenverhältnis gehörenden gesteigerten Fürsorge und deckt einen Teil der Krankheitskosten auf dem Erstattungswege ab. Für den anderen Teil wird eine private Krankenversicherung abgeschlossen, deren Beiträge die Beamtinnen und Beamten ohnehin vollständig selbst tragen.

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