Novellierung der BundeslaufbahnverordnungChance zur Modernisierung nutzen
Im Bundesinnenministerium fand am 3. November 2025 eine Anhörung zur geplanten Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung statt.
Für den dbb beamtenbund und tarifunion nahmen Imke von Bornstaedt-Küpper (VBB), Thomas Liebel (Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, BDZ), Frank Gehelen (Vbob) sowie Dirk Ulrich Lauer (DPolG/BPolG) teil.
Die Novelle ist unter anderem erforderlich, um Vorgaben der Rechtsprechung umzusetzen. Darüber hinaus verfolgt der Entwurf das Ziel, den Laufbahnwechsel zu vereinfachen und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung im öffentlichen Dienst zu stärken. Vorgesehen ist ein Sonderzugang für Personen mit den Fortbildungsabschlüssen Bachelor Professional oder Master Professional in bestimmten gehobenen Laufbahnen, sofern zusätzliche berufliche Erfahrung nachgewiesen werden kann.
Der dbb begrüßte die geplante Ausweitung der fachspezifischen Qualifizierung auf den höheren Dienst. Diese Maßnahme entspricht einer langjährigen Forderung des Dachverbandes. Gleichzeitig sprach sich der dbb entschieden gegen den Wegfall der Bestenförderung nach § 27 BLV aus. Die Förderung besonders leistungsstarker Beamtinnen und Beamter ist ein bewährtes Instrument zur Leistungsanreizsetzung und Talentsicherung in der Bundesverwaltung. Gerade angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels müssen attraktive Entwicklungsperspektiven erhalten bleiben.
Der dbb sieht in der Novellierung eine wichtige Gelegenheit zur umfassenden Modernisierung des Laufbahnrechts und sicherte dem Bundesinnenministerium weiterhin eine konstruktive Begleitung des Prozesses zu.


