BerlinErkrankungen der Kinder: Anpassung der Sonderurlaubsverordnung angemahnt
Der dbb berlin hat bei der Senatsverwaltung für Finanzen auf eine Aktualisierung der beamtenrechtlichen Sonderurlaubsbestimmungen bei Erkrankung von Kindern gedrängt.
dbb aktuell
Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches haben Arbeitnehmende auch im Kalenderjahr 2026 Anspruch auf Krankengeld für bei Erkrankung eines jeden Kind unter 12 Jahren bis zu fünfzehn Arbeitstagen. Alleinerziehende können längstens 30 Arbeitstage Sonderurlaub pro Kind in Anspruch nehmen.
Nach den derzeit geltenden Sonderurlaubsbestimmungen für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter ist eine entsprechende Regelung Ende 2025 ausgelaufen und muss aus Sicht des dbb berlin zeitnah verlängert werden, wie der Landesbund am 29. Januar 2206 mitteilte.


