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Der dbb hamburg hat im Dezember 2025 den Arbeitgeberverband, die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg (AVH), zu Tarifverhandlungen für seine Mitglieder bei der TÜV Hanse GmbH aufgefordert. Anlass hierfür war das erzielte Tarifergebnis im Mutterkonzern, der TÜV SÜD AG, sowie der daraus resultierende Handlungsbedarf für unsere Mitglieder, die unter den Tarifvertrag THG fallen und in der DPolG sowie der BTÜ organisiert sind. Ein zentraler Verhandlungspunkt war die bislang fehlende tarifliche Absicherung bei Krankheit, Kur- und Heilverfahren. Während diese Regelungen im TÜV-SÜD-Konzern bereits seit Jahren Anwendung finden (§ 6 MTV-TÜV SÜD), galten sie für die Kolleginnen und Kollegen der TÜV-Hanse bislang nicht in vergleichbarer Weise. Im Ergebnis der Verhandlungen, die am 27. Januar 2026 stattgefunden haben, kann festgehalten werden, dass die wesentlichen Ergebnisse der Tarifrunde zum MTV-TÜV SÜD, nahezu 1:1 auf den Tarifvertrag der TÜV Hanse GmbH übertragen wurden. Darüber hinaus konnte die bislang bestehende tarifliche Lücke bei der Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall sowie bei Kur- und Heilverfahren geschlossen werden. Künftig sind nun auch die Kolleginnen und Kollegen der TÜV-Hanse, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkranken, durch einen Krankengeldzuschuss bis zu 52 Wochen tariflich abgesichert. Nicht durchgesetzt werden konnte hingegen die Forderung nach einer Besserstellung von Gewerkschaftsmitgliedern (wahlweise 350 Euro Einmalzahlung oder zwei zusätzliche arbeitsfreie Tage pro Jahr), da die AVH hierzu auf Beschlüsse ihrer Gremien verwiesen hat. Die Verhandlungskommission, bestehend aus Mitgliedern der DPolG-Hamburg und der BTÜ-Hamburg, sowie die Tarifkommission des dbb hamburg, werden den vorliegenden Tarifvertragsentwurf in den kommenden Tagen prüfen.

 

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