Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)Sozialstaatsreform: Schwarzarbeit und Leistungsbetrug bleiben blinde Flecken
Die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform setzen auf Digitalisierung und Vereinfachung von Sozialleistungen. Aus Sicht der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) bleibt jedoch eine zentrale Leerstelle: Sozialleistungsbetrug und Schwarzarbeit – und die Rolle des Zolls bei deren Bekämpfung – werden nicht thematisiert.
Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) begrüßt die am 27. Januar 2026 vorgestellten Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform ausdrücklich in ihrem grundsätzlichen Ansatz. Die Vorschläge zur Vereinfachung von Sozialleistungen, zur besseren Digitalisierung der Verwaltung und zur Bündelung von Zuständigkeiten können dazu beitragen, den Sozialstaat effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten.
Aus Sicht des BDZ bleibt jedoch ein zentraler Aspekt unberücksichtigt: Die Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug und Schwarzarbeit findet in den Empfehlungen der Kommission keine Erwähnung. Dabei sind gerade diese Themen seit Monaten Gegenstand intensiver politischer Debatten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Bürgergeld und der Akzeptanz des Sozialstaats insgesamt.
„Ein moderner Sozialstaat braucht nicht nur digitale und einfache Zugangswege zu Leistungen, sondern auch eine wirksame Kontrolle und Durchsetzung des Rechts“, betonte Thomas Liebel, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft. „Wenn über Digitalisierung, Datenverknüpfung und neue Verwaltungsstrukturen gesprochen wird, dann muss auch der Zoll als zuständige Ermittlungsbehörde für Sozialleistungsbetrug durch Schwarzarbeit von Anfang an mitgedacht werden. Diese Daten brauchen wir für unsere risikoorientierten Prüfungen von illegalen Beschäftigungsverhältnissen.“
Die Empfehlungen der Kommission sehen unter anderem vor, den Vollzug sozialer Leistungen künftig stärker zu bündeln und im Kern über zwei Behördenstränge zu organisieren: Jobcenter für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und kommunale Sozialämter für nicht erwerbsfähige Personen. Aus Sicht des BDZ wirft dieses Modell zusätzliche Fragen für die Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug auf. Gerade dort, wo Leistungen außerhalb des Bürgergeldes bezogen werden, etwa im Bereich der Sozialhilfe oder des Wohngeldes, besteht bereits heute ein erhöhtes Risiko für Missbrauch durch illegale Beschäftigung. Schon heute erfährt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls von solchen Fällen in der Praxis deutlich seltener als von Fällen, die über die Jobcenter laufen. Denn die originäre Zuständigkeit zur Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug liegt bei den Jobcentern bzw. der Bundesagentur für Arbeit. Eine Datenschnittstelle zwischen Zoll und kommunaler Ebene existiert bislang nicht.
Die vorgeschlagene stärkere Digitalisierung der Sozialverwaltung kann nur dann Vertrauen schaffen, wenn sie nicht einseitig als Auszahlungsinstrument verstanden wird. Datenverknüpfung und Registermodernisierung müssen auch der Missbrauchsbekämpfung dienen. Ohne eine klare Einbindung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit besteht die Gefahr, dass neue digitale Strukturen zwar Leistungen schneller auszahlen, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug jedoch weiterhin nur unzureichend aufgedeckt werden.


