Nach der Zusage, die verfassungswidrig zu niedrige Besoldung des Jahres 2025 durch antragsunabhängige Nachzahlungen zu korrigieren, hat die Landesregierung mit einem weiteren Zugeständnis nachgelegt: Sollten die im Jahr 2026 erwarteten Korrekturgesetze als unzureichend bewertet werden, können Anträge auf mögliche weitere Ansprüche auch dann noch gestellt werden.