Die in den Medien, aber nicht bei den gewerkschaftlichen Spitzenverbänden platzierte Forderungen des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Sozialministers Karl-Josef Laumann nach dem Ausschluss von Ehepartnern von Beamten aus dem Rechtskreis der Beihilfe, wird vom DBB NRW aus besoldungsrechtlichen Gründen kritisiert.